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AGB für Schweizer Onlineshops: Was Art. 8 UWG verbietet

Kurz gesagt: Art. 8 UWG verbietet AGB, die «in Treu und Glauben verletzender Weise» zum Nachteil von Konsumentinnen und Konsumenten ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen Rechten und Pflichten schaffen. Eine Liste verbotener Klauseln enthält das Gesetz nicht; ob eine Klausel missbräuchlich ist, entscheidet laut SECO das Zivilgericht im Einzelfall. Für Shops besonders heikel sind der vollständige Ausschluss der Gewährleistung, verkürzte Verjährungsfristen und Gerichtsstandsklauseln gegenüber Konsumenten, die teils schon zwingendes Recht verletzen.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihre AGB von einer Fachperson prüfen.

Was Art. 8 UWG erfasst und was nicht

Der Wortlaut ist kurz: Unlauter handelt insbesondere, wer allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis vorsehen. Drei Punkte, die das SECO dazu festhält:

  • Nur gegenüber Konsumenten. Wer zu geschäftlichen Zwecken bestellt, kann sich nicht auf Art. 8 UWG berufen. Ein reiner B2B-Shop hat hier mehr Spielraum.
  • Keine Klauselliste im Gesetz. Das SECO verweist stattdessen auf eine Zusammenstellung von Klauseln, die in Europa als missbräuchlich gelten, und auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts.
  • Folge: Missbräuchliche Klauseln sind laut SECO nichtig. Konsumentinnen können zivilrechtlich vorgehen oder die Klausel dem SECO melden.

Schritt 1: Die AGB überhaupt wirksam einbeziehen

Die schönste Klausel nützt nichts, wenn die AGB nicht Vertragsbestandteil sind. Das KMU-Portal des Bundes hält fest: Die AGB müssen vor dem Bestellvorgang zur Verfügung stehen und akzeptiert werden. Eine Checkbox wie «Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere sie» erhöht die Chance, dass ein Gericht die Übernahme bejaht. Bewahren Sie zu jeder Bestellung die damals gültige Version auf.

Im Onlineshop liegt fast immer eine Globalübernahme vor: Die Kundin stimmt den AGB als Ganzes zu, ohne jede Klausel zu lesen. Dann greift die von der Rechtsprechung entwickelte Ungewöhnlichkeitsregel: Überraschende, unübliche Klauseln gelten für die schwächere Partei nicht, ausser es wurde besonders darauf hingewiesen, etwa durch Hervorhebung. Das KMU-Portal empfiehlt ebenfalls, Klauseln mit erhöhtem Risiko für Konsumenten klar hervorzuheben.

Dazu kommt die Unklarheitenregel: Mehrdeutige Klauseln werden zulasten dessen ausgelegt, der sie formuliert hat. Kurze, eindeutige Sätze schützen also Sie selbst.

Schritt 2: Die Klauseln einzeln prüfen

Die folgende Tabelle ordnet typische Shop-Klauseln ein. «Zwingend» heisst: Das Gesetz selbst erklärt die Abweichung für ungültig. «Heikel» heisst: Die Klausel kann unter Art. 8 UWG fallen; entscheiden würde ein Gericht.

Klausel Einordnung Rechtsgrundlage / Hinweis
«Jede Haftung ist ausgeschlossen.» Teilweise nichtig Haftung für Absicht und grobe Fahrlässigkeit kann nicht im Voraus ausgeschlossen werden (Art. 100 Abs. 1 OR).
«Gewährleistung ausgeschlossen» bei Neuware an Konsumenten Heikel Kein ausdrückliches Verbot im OR, aber ein typischer Kandidat für ein Missverhältnis nach Art. 8 UWG. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln ungültig (Art. 199 OR).
«Mängelansprüche verjähren nach 6 Monaten» bei Neuware an Konsumenten Ungültig Unter zwei Jahren (gebrauchte Sachen: unter einem Jahr) ist die Verkürzung bei Konsumenten ungültig (Art. 210 Abs. 4 OR).
«Gewährleistung nur als Reparatur oder Ersatz» Heikel Verbreitet. Sinnvoll ist, für den Fall des Scheiterns die gesetzlichen Rechte (Rückgängigmachen, Minderung) offen zu lassen.
«Mängel sind innert 7 Tagen zu melden» Prüfen Das OR verlangt eine Anzeige «sofort» nach Entdeckung (Art. 201 OR). Eine sehr kurze, starre Frist für versteckte Mängel kann unangemessen sein.
«Gerichtsstand ist Zürich» gegenüber Konsumenten Unwirksam Konsumenten können auf ihren Gerichtsstand nicht im Voraus verzichten (Art. 32 und 35 ZPO).
«Es gilt Schweizer Recht» gegenüber Konsumenten im Ausland Begrenzt Bei Konsumentenverträgen ist eine Rechtswahl unter den Voraussetzungen von Art. 120 IPRG ausgeschlossen, etwa wenn Sie im Wohnsitzstaat geworben haben.
«Preise können jederzeit geändert werden» für bereits bestätigte Bestellungen Heikel Einseitiges Änderungsrecht nach Vertragsschluss schafft ein Ungleichgewicht. Für künftige Bestellungen unproblematisch.
«Wir dürfen die AGB jederzeit ändern; sie gelten ab Veröffentlichung» Heikel Für laufende Abos besser: Ankündigung mit Frist und Kündigungsmöglichkeit.
«Teillieferungen und Lieferverzug berechtigen nicht zum Rücktritt» Heikel Ein vollständiger Ausschluss der Rechte bei Verzug kann ein Missverhältnis bewirken.

Schritt 3: Ein freiwilliges Rückgaberecht sauber formulieren

Das Schweizer Recht kennt kein allgemeines Widerrufsrecht für Onlinekäufe. Das gesetzliche Widerrufsrecht in Art. 40b OR betrifft Angebote am Arbeitsplatz, in Wohnräumen, auf öffentlichen Strassen, an Werbefahrten und am Telefon, nicht den Kauf im Webshop.

Viele Shops gewähren freiwillig ein Rückgaberecht. Wenn Sie das tun, regeln Sie klar:

  • Frist: ab wann sie läuft (Lieferung, nicht Bestellung) und wie lange.
  • Zustand: ungebraucht, originalverpackt, mit Etikette, oder auch getestet?
  • Kosten: Wer zahlt den Rückversand?
  • Erstattung: Geld zurück, Gutschein oder Umtausch, und innert welcher Frist.
  • Ausnahmen: etwa Hygieneartikel, Sonderanfertigungen, reduzierte Ware.

Ein freiwilliges Recht dürfen Sie an Bedingungen knüpfen. Es darf aber nicht mit der gesetzlichen Gewährleistung vermischt werden: Ein defektes Produkt bleibt ein Gewährleistungsfall, auch wenn die Rückgabefrist abgelaufen ist.

Schritt 4: Was nicht in die AGB gehört

Preis, Leistung und Produkt gehören in die Bestellung selbst, nicht ins Kleingedruckte. Individuelle Absprachen mit einer Kundin gehen den AGB ohnehin vor. Und Informationen, die das UWG für den Onlinehandel ohnehin verlangt, etwa klare Angaben zur Identität und zu den Bestellschritten, sind eine separate Pflicht und nicht durch einen AGB-Verweis erledigt.

Häufige Fragen

Kann ich AGB eines anderen Shops übernehmen?

Technisch ja, rechtlich riskant. Fremde AGB passen selten zu Ihrem Sortiment, sind oft auf deutsches Recht zugeschnitten und können urheberrechtlich geschützt sein.

Was passiert, wenn eine Klausel missbräuchlich ist?

Laut SECO ist sie nichtig. Der Rest der AGB bleibt in der Regel bestehen; an die Stelle der Klausel tritt das Gesetz.

Gilt Art. 8 UWG auch für meinen B2B-Shop?

Nein, Art. 8 UWG schützt nur Konsumentinnen und Konsumenten. Ungewöhnlichkeitsregel und zwingende OR-Bestimmungen wie Art. 100 OR können aber auch im B2B-Verhältnis eine Rolle spielen.

Muss ich ausländische Kunden anders behandeln?

Möglicherweise. Bei Konsumentenverträgen kann das Recht des Wohnsitzstaates gelten (Art. 120 IPRG). Wer gezielt in die EU verkauft, sollte die AGB dafür separat prüfen lassen.

Wenn Ihr Checkout AGB, Rückgaberecht und Bestellbestätigung sauber abbilden soll, melden Sie sich über die Anfrageseite. Ich schaue mir Ihren Bestellablauf gerne an.

Quellen

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