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Welches Büro zeigt dieses Foto? Ein Belegregister für ähnliche Standortbilder

Wer mehrere Filialen mit ähnlicher Einrichtung betreibt, kennt das Problem: Drei Empfangstresen, dieselben Stühle, dieselbe Wandfarbe. Ein Foto landet auf der falschen Standortseite, und Besucher sehen ein Büro, das sie nie betreten werden. Dieser Beitrag schlägt ein Belegregister vor. Es ist ein Entwurf zur Anpassung an Ihre Lage, keine Beschreibung einer bestehenden Funktion.

Das Artefakt: das Belegregister

Legen Sie eine Tabelle an, eine Zeile pro Bilddatei. Spalten:

Datei Sichtbarer Hinweis Herkunftsnotiz Kandidat Beweisstufe Entscheidung
  • Sichtbarer Hinweis: Schild, Hausnummer, markante Möblierung, die nur an einem Ort vorkommt. Schreiben Sie auf, was Sie sehen, nicht was Sie vermuten.
  • Herkunftsnotiz: wer das Bild geliefert hat, in welchem Auftrag, mit welcher Begleitnachricht. Ein Dateiname allein ist kein Beleg, weil er sich leicht kopieren lässt.
  • Beweisstufe: A (unabhängiger Hinweis im Bild UND passende Herkunftsnotiz), B (nur einer von beiden), C (nur Ähnlichkeit), X (Hinweise widersprechen sich).

Entscheidungszweige

Jeder Eintrag landet in genau einem Zweig.

  1. Stufe A: Bild darf der Filiale zugeordnet werden. Notieren Sie beide Belege in der Zeile.
  2. Stufe B: Zuordnung nur als vorläufig markieren und nicht veröffentlichen, bis ein zweiter Beleg vorliegt. Eine Rückfrage an die lieferende Person ist der übliche Weg.
  3. Stufe C: nicht zuordnen. Bildähnlichkeit ist ausdrücklich kein Beleg, denn genau das ist die Ausgangslage.
  4. Stufe X: nicht zuordnen und nicht löschen. Die Person fragen, die das Bild aufgenommen hat, und das Ergebnis eintragen.
  5. Neutral: Das Bild zeigt nichts Standortspezifisches, etwa eine Tür oder Tastatur. Es kann als allgemeines Bild geführt werden, ohne Filialbezug.

Durchgespieltes Beispiel (frei erfunden)

Eine fiktive Firma hat drei Standorte: Nord, Mitte, Süd. Es liegen 7 Fotos vor.

  • Foto 1 und 2: Auf beiden ist ein Schild mit dem Standortnamen Nord lesbar, und die Begleitnachricht nennt Nord. Zweig 1, also 2 Zuordnungen.
  • Foto 3: Begleitnachricht nennt Süd, im Bild ist aber nichts Eindeutiges zu sehen. Stufe B, vorläufig, 1 Rückfrage.
  • Foto 4 und 5: gleicher Tresen, keine Herkunftsnotiz. Stufe C, offen, 2 Bilder.
  • Foto 6: Das Schild zeigt Mitte, die Nachricht nennt Süd. Stufe X, 1 Rückfrage an die Aufnehmenden.
  • Foto 7: Nahaufnahme eines Stifthalters. Neutral.

Kontrolle der Summe: 2 + 1 + 2 + 1 + 1 = 7. Veröffentlichbar mit Filialbezug sind zunächst nur 2 von 7 Bildern. Das ist kein Mangel des Verfahrens, sondern sein Ergebnis: Lieber weniger Bilder mit Bezug als viele mit falschem.

Abbruchbedingungen

  • Ein Bild ist nur durch Schätzung zuzuordnen: abbrechen, Stufe C eintragen.
  • Niemand ist mehr erreichbar, der die Herkunft kennt: Das Bild bleibt neutral oder unveröffentlicht.
  • Mehr als die Hälfte der Zeilen steht auf X oder C: Prüfen Sie, ob die Bildlieferung künftig eine Pflichtangabe zum Standort braucht, statt weiter einzeln zu raten.

Vorgeschlagene Abnahmetests (noch nicht durchgeführt)

  1. Stichprobe: Eine Person, die das Register nicht erstellt hat, soll für drei Stufe-A-Zeilen anhand der notierten Belege dieselbe Filiale nennen.
  2. Prüfen, ob in keiner Standortseite ein Bild eingebunden ist, dessen Zeile nicht auf A steht.
  3. Prüfen, ob jede Zeile mit B, C oder X einen offenen Vermerk mit Ansprechperson trägt.
  4. Eine Zeile bewusst ändern (Herkunftsnotiz entfernen) und kontrollieren, dass die Stufe herabgesetzt wird.
  5. Prüfen, dass neutrale Bilder keinen Filialnamen in Bildunterschrift oder Alternativtext tragen.

Hinweis zur Einordnung

Das Register entscheidet nichts automatisch. Es zwingt dazu, Beleg und Vermutung zu trennen. Ob Ihre Systeme Bildmetadaten erhalten oder Herkunft speichern können, müssen Sie in Ihrer eigenen Umgebung klären, bevor Sie sich darauf verlassen. Beschreiben Sie in Alternativtexten nur, was sichtbar ist.

Quellen

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