.ch oder .swiss? Domainwahl für Schweizer Unternehmen
Kurz gesagt: Für die meisten Schweizer KMU bleibt .ch die Hauptdomain: Sie steht allen natürlichen und juristischen Personen offen, wird nach dem Prinzip «wer zuerst kommt» vergeben und kostet bei einem grossen Registrar CHF 15 pro Jahr. .swiss ist eine geprüfte Domain des Bundes: Sie verlangt eine ausreichende Verbindung zur Schweiz und einen objektiven Bezug des Namens zu Ihnen, etwa Firmenname oder Marke, und kostet beim selben Registrar CHF 90 im ersten Jahr. Sinnvoll ist .swiss als Ergänzung, wenn «Swissness» Teil Ihres Angebots ist.
Rechtsgrundlage ist die Verordnung über Internet-Domains (VID), geprüft in der auf fedlex veröffentlichten Fassung, Stand November 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Die drei Endungen im Vergleich
| .ch | .swiss | .li | |
|---|---|---|---|
| Verwaltet von | Switch im Auftrag des BAKOM | BAKOM als Registerbetreiber | NIC Liechtenstein (Dienstleistung von Switch) im Auftrag des liechtensteinischen Amts für Kommunikation |
| Wer darf registrieren | alle natürlichen und juristischen Personen (Art. 45 VID) | nur mit ausreichender Verbindung zur Schweiz (Art. 53 VID) | Bedingungen beim Registrar klären |
| Vergabe | wer zuerst kommt (Art. 47 VID) | Prüfung, ob der Name einen objektiven Bezug zu Ihnen hat | über akkreditierte Registrare |
| Generische Begriffe | möglich | nicht ohne Weiteres; teils nur mit Namenszuteilungsmandat (Art. 56 VID) | – |
| Preisbeispiel Hostpoint | CHF 15 pro Jahr | CHF 90 im ersten Jahr | – |
| Markenprüfung bei Vergabe | keine (Art. 47 Abs. 2 VID) | Bezug zu Name oder Kennzeichen erforderlich | – |
.ch: offen, schnell, verbreitet
Art. 45 VID beschreibt .ch als länderspezifische Top-Level-Domain, die vom Bund verwaltet wird und «allen natürlichen und juristischen Personen» offensteht. Die Registerbetreiberin ist Switch; registriert wird über Registrare im freien Wettbewerb.
Vergeben wird an die Person, die das Gesuch zuerst einreicht (Art. 47 Abs. 1 VID). Wichtig für Unternehmen: Die Registerbetreiberin prüft nicht, ob Sie zur Verwendung einer Bezeichnung berechtigt sind. Streit um Marken- oder Namensrechte wird zivilrechtlich geregelt (Art. 47 Abs. 2 VID).
Was das praktisch heisst: Sichern Sie sich die .ch-Domain zu Firmen- und Markennamen früh, idealerweise bevor Sie die neue Marke öffentlich machen. Jemand anderes darf sie sonst zuerst registrieren, und Sie müssten Ihre Rechte gerichtlich durchsetzen.
.swiss: geprüft und an Sie gebunden
Bei .swiss ist der Bund selbst Registerbetreiber. Wer einen Namen beantragt, muss laut Art. 53 VID mehrere Voraussetzungen erfüllen:
- Ausreichende Verbindung zur Schweiz. Sie liegt insbesondere vor, wenn Sitz und physischer Verwaltungssitz einer Gesellschaft oder der Wohnsitz in der Schweiz liegen oder die Person Schweizer Staatsangehörigkeit hat.
- Schweizer Sitz bei kommerzieller Nutzung. Wer unter dem Namen Waren, Dienstleistungen oder eigene Werbung anbietet, braucht einen Sitz und Ort der tatsächlichen Verwaltung oder einen Wohnsitz in der Schweiz.
- Objektiver Bezug. Bei Unternehmen etwa, wenn der Name eine Bezeichnung enthält, auf die Sie einen Anspruch aus dem Kennzeichenrecht haben, oder eine geografische Bezeichnung, an der Sie ein legitimes Interesse haben.
- Kein generischer Begriff. Begriffe wie Branchenbezeichnungen werden nur ausnahmsweise mit Namenszuteilungsmandat vergeben, und dann nur an Bewerber, die einen namhaften Teil der betroffenen Gemeinschaft vertreten (Art. 56 VID).
Seit dem 1. Januar 2024 steht .swiss auch Privatpersonen und nicht im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmen offen, etwa Anwältinnen, Architekten oder Therapeutinnen, wie das BAKOM mitteilt. Bei ihnen muss der Domainname grundsätzlich einen im Zivilstandsregister eingetragenen Namen enthalten. Zuvor war .swiss im Wesentlichen Firmen im Handelsregister, öffentlich-rechtlichen Organisationen sowie Schweizer Vereinen und Stiftungen vorbehalten.
Was das praktisch heisst: «baeckerei.swiss» als reinen Branchenbegriff bekommen Sie in der Regel nicht. «muster-baeckerei.swiss» mit Ihrem eingetragenen Firmennamen dagegen sehr wohl.
.li: nur mit gutem Grund
Die .li-Domain gehört zu Liechtenstein. Sie wird von NIC Liechtenstein verwaltet, einer Dienstleistung von Switch im Auftrag des liechtensteinischen Amts für Kommunikation. Für Schweizer Betriebe ist sie meist nur interessant, wenn Sie in Liechtenstein tätig sind oder einen Namen mit «li» als Wortspiel schützen wollen. Die genauen Registrierungsbedingungen nennt Ihnen der Registrar.
Was nehmen? Drei typische Fälle
Lokaler Dienstleister (Malerbetrieb, Praxis, Treuhand): .ch als Hauptdomain genügt. Eine zusätzliche .swiss-Domain bringt wenig.
Exporteur oder Marke mit Schweizer Herkunft als Verkaufsargument: .ch für den Heimmarkt und .swiss als Ergänzung, die auf dieselbe Seite weiterleitet. Die Endung signalisiert geprüfte Herkunft.
Start-up mit internationalem Fokus: .ch für Schweizer Kundschaft sichern, Hauptauftritt eventuell unter einer internationalen Endung. Prüfen Sie, ob die .ch-Variante frei ist, bevor Sie den Namen festlegen.
SEO: Ist eine Endung besser?
Eine Endung allein bringt keine besseren Rankings. .ch ist die Länderendung der Schweiz; .swiss ist eine Endung, die der Bund selbst betreibt. Wichtiger als die Wahl ist, dass Sie eine Domain als Hauptadresse wählen und alle weiteren per 301-Weiterleitung darauf zeigen lassen. Zwei Domains mit identischem Inhalt schaden eher.
Häufige Fragen
Kann ich eine .ch-Domain zurückfordern, die jemand mit meinem Firmennamen registriert hat?
Möglich ist das über den Streitbeilegungsdienst der Registerbetreiberin, den Art. 45 Abs. 2 VID vorsieht, oder vor Gericht. Ob Sie Erfolg haben, hängt von Ihren Kennzeichenrechten ab.
Muss ich für .swiss im Handelsregister eingetragen sein?
Nicht mehr zwingend. Seit 2024 können auch Privatpersonen und nicht eingetragene Einzelunternehmen .swiss beantragen. Der Name muss dann einen eingetragenen Namen enthalten.
Was kostet die Verlängerung?
Das legt jeder Registrar selbst fest. Vergleichen Sie Erst- und Folgejahrespreise, denn Einstiegsaktionen sind verbreitet. Hostpoint etwa gibt für .ch CHF 15 pro Jahr an und weist für .swiss CHF 90 für das erste Jahr aus.
Soll Ihre Website von einer zweiten Domain sauber weiterleiten oder ganz umziehen? Sagen Sie mir auf der Anfrageseite, welche Adressen Sie heute haben.
Quellen
- https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2014/701/20240101/de/html/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2014-701-20240101-de-html-4.html
- https://www.bakom.admin.ch/en/swiss-internet-domain-names
- https://www.nic.ch/de/
- https://www.nic.li/
- https://www.hostpoint.ch/en/domains/domains.html
- https://www.hostpoint.ch/en/domains/swiss.html