Geprüft ist nicht gleich bearbeitet: Ein Register mit zwei Daten pro Artikel
Ein Artikel zeigt „Aktualisiert am 3. März“. Gemeint war aber nur, dass jemand eine Überschrift anders gesetzt hat. Leserinnen und Leser schließen daraus, die Inhalte seien neu geprüft. Dieser Entwurf trennt deshalb zwei Daten. Er ist eine bedingte Empfehlung und beschreibt keine bestehende Funktion eines Systems.
Das Register
Pro Artikel gibt es eine Zeile mit diesen Feldern:
| Feld | Bedeutung |
|---|---|
| Faktenstand | Datum, an dem die Sachaussagen zuletzt gegen ihre Quelle verglichen wurden |
| Letzte Bearbeitung | Datum der letzten Änderung am Text oder Layout |
| Art der Änderung | Format, Wortlaut, Sachaussage |
| Prüfnotiz | Welche Aussagen verglichen wurden, wer, gegen welche Quelle |
| Status | geprüft, Änderung ungeprüft |
Öffentlich angezeigt wird nur der Faktenstand, beschriftet als „Inhaltlich geprüft“. Die letzte Bearbeitung bleibt intern oder erscheint getrennt.
Entscheidungszweige
- Nur Formatierung (Absätze, Überschriftenstufe, Tippfehler ohne Bedeutungsänderung): Letzte Bearbeitung ändert sich, Faktenstand nicht.
- Prüfung ohne Textänderung (Quelle erneut verglichen, alles stimmt): Faktenstand ändert sich, Bearbeitungsdatum nicht.
- Sachaussage geändert und gegen Quelle geprüft: beide Daten ändern sich.
- Sachaussage geändert, aber nicht geprüft: Bearbeitungsdatum ändert sich, der Faktenstand bleibt alt, der Status lautet „Änderung ungeprüft“.
- Unklar, ob eine Änderung die Bedeutung berührt: wie Zweig 4 behandeln.
Durchgespieltes Beispiel (hypothetisch)
Ein Ratgeberartikel enthält drei Sachaussagen: eine Frist, einen Produktnamen und eine Schrittfolge. Faktenstand ist der 10. Januar.
- Am 15. Januar setzt jemand die Schrittfolge als nummerierte Liste. Zweig 1: Bearbeitung 15. Januar, Faktenstand bleibt 10. Januar.
- Am 20. Januar vergleicht jemand alle drei Aussagen mit den Quellen, nichts ändert sich. Zweig 2: Faktenstand 20. Januar, Bearbeitung bleibt 15. Januar.
- Am 25. Januar wird der Produktname geändert, die Quelle wurde nicht gesichtet. Zweig 4: Bearbeitung 25. Januar, Faktenstand bleibt 20. Januar, Status „Änderung ungeprüft“.
Nach drei Ereignissen hat der Artikel drei Registerstände, aber der Faktenstand wurde nur einmal bewegt, und zwar nur durch eine echte Prüfung.
Wer darf den Faktenstand setzen?
Nur eine Person, die die Prüfnotiz ausfüllt. Ein bloßes Speichern darf das Feld nie automatisch setzen. Wenn eine Automatisierung Daten vorschlägt, bleibt die Übernahme eine bewusste Handlung.
Abbruchbedingungen
- Für eine Aussage gibt es keine nachvollziehbare Quelle: Faktenstand nicht setzen, Aussage markieren oder entfernen.
- Die Prüfung umfasste nur einen Teil der Aussagen: Prüfnotiz nennt den Teil, der Faktenstand wird nicht als vollständig angezeigt.
- Das Prüfdatum liegt nach dem aktuellen Datum oder vor dem Veröffentlichungsdatum: Eintrag zurückweisen.
Vorgeschlagene Abnahmetests (nicht durchgeführt)
- Eine reine Listenformatierung speichern: Nur das Bearbeitungsdatum sollte sich ändern.
- Eine Prüfung ohne Textänderung eintragen: Nur der Faktenstand sollte sich ändern.
- Einen Produktnamen ändern ohne Prüfnotiz: Der Status sollte auf „Änderung ungeprüft“ stehen.
- Prüfnotiz mit nur zwei von drei Aussagen: Die öffentliche Anzeige sollte nicht als vollständig geprüft gelten.
- Ein zukünftiges Prüfdatum eingeben: Die Eingabe sollte abgelehnt werden.
Das Register behauptet nichts über die Richtigkeit eines Artikels. Es zeigt nur ehrlich, was zuletzt wann getan wurde.