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KI-Texte auf der Firmenwebsite: Was Google und der AI Act sagen

Kurz gesagt: Eine KI als Schreibwerkzeug ist nach Googles veröffentlichten Hinweisen nicht automatisch ein Spamverstoß. Entscheidend sind unter anderem Zweck, Originalität und Nutzen des Inhalts. Das ist keine Zusage für Aufnahme oder Platzierung in der Suche. Trennen Sie außerdem die redaktionelle Qualitätsprüfung von der Frage, welche Offenlegungspflichten für Ihren konkreten KI-Einsatz gelten. Dieser Leitfaden schlägt einen Freigabeablauf vor, keinen nachgewiesen erfolgreichen Rankingtrick und keine rechtliche Freigabe.

Drei Fragen vor dem Veröffentlichen

Prüfung Was Sie festhalten sollten
Leserbedarf Welche konkrete Frage beantwortet die Seite, die vorhandene Seiten noch nicht ausreichend lösen?
Inhaltliche Verantwortung Wer kann Aussagen, Quellen und betriebliche Angaben sachlich prüfen und ändern?
Transparenz Welche Informationen zur Erstellung sind sinnvoll, und welche Pflichten betreffen die tatsächliche Rolle und Veröffentlichung?

Ein sprachlich glatter Text kann bei allen drei Punkten scheitern. Eine veröffentlichte Seite ist auch nicht schon deshalb nützlich, weil sie eine andere Ortsangabe oder Überschrift trägt.

Was Google tatsächlich erklärt

Im Search-Central-Beitrag vom 8. Februar 2023 erklärt Google, dass sich sein Ansatz auf die Qualität von Inhalten konzentriert, nicht auf ihre Herstellungsart. Angemessene KI-Nutzung verstößt danach nicht allein wegen der Automatisierung gegen die Richtlinien. Automatisierung mit dem Hauptzweck, das Suchranking zu manipulieren, nennt Google dagegen einen Verstoß.

Daraus lässt sich weder ableiten, dass Google jeden KI-Text erkennt, noch dass ein menschlich geschriebener Text gut platziert wird. Auch ein Autorenname oder eine Quellenliste ist kein Ersatz für belegbare, hilfreiche Aussagen. Erfinden Sie keine eigene Erfahrung, Kundenreferenz oder fachliche Qualifikation, um Vertrauenswürdigkeit vorzutäuschen.

Der Leitfaden zu generierten Inhalten, im hier am 1. November 2026 abgerufenen Stand zuletzt am 7. Oktober 2026 aktualisiert, verlangt Aufmerksamkeit für Richtigkeit, Qualität und Relevanz. Er empfiehlt die manuelle Prüfung auf Richtigkeit und Vertrauenswürdigkeit vor der Veröffentlichung. Ausdrücklich einbezogen sind Titel, Meta-Beschreibungen, strukturierte Daten und Bild-Alternativtexte. Eine korrekte Hauptaussage entschuldigt also keine erfundenen Bewertungen oder Leistungsversprechen in den Metadaten.

Nicht die Seitenzahl entscheidet über Mehrwert

Googles Spamrichtlinie zu massenhaft generierten Inhalten beschreibt viele Seiten, die in erster Linie zur Manipulation des Suchrankings statt zur Hilfe für Nutzer entstehen. Sie betrifft geringwertige Nicht-Originalinhalte unabhängig von ihrer Erstellungsmethode. Beispiele sind viele KI-Seiten ohne Mehrwert, automatisiert umgeformte oder übersetzte Fremdinhalte und zusammengefügte Inhalte ohne zusätzlichen Nutzen.

Für die Redaktionsprüfung bedeutet das: Weder zehn Seiten noch eine Seite pro Woche sind eine sichere Freigrenze. Fragen Sie bei jeder geplanten Seite, ob sie eine eigene Entscheidung unterstützt oder nur dieselbe Antwort neu verpackt. Eine sorgfältige Übersetzung für tatsächliche Leser ist nicht allein durch das Wort „Übersetzung“ bewertet; Zweck, Qualität und Mehrwert müssen weiterhin geprüft werden.

Ein hypothetisches Beispiel: Für einen Betrieb können zwei Seiten sinnvoll sein, wenn eine die Vorbereitung einer Reparaturanfrage und die andere die Auswahl eines Wartungsumfangs erklärt. Hundert Ortsvarianten derselben allgemeinen Werbeaussage beantworten dagegen nicht automatisch hundert verschiedene Fragen. Das Beispiel ist eine redaktionelle Prüfhilfe, keine Vorhersage einer Google-Maßnahme.

Transparenz bei Texten: Google und EU-Regeln auseinanderhalten

Googles Leitfaden empfiehlt sinnvollen Kontext dazu, wie automatisch erzeugte Inhalte erstellt wurden. Das ist nicht dasselbe wie eine allgemeine gesetzliche Kennzeichnungspflicht. Für Produktdaten und Bilder im Merchant Center nennt Google zusätzliche Regeln; dieser Artikel prüft deren technische Umsetzung nicht und ersetzt keine Prüfung des konkreten Vertriebskanals.

Für den EU-Rahmen erläutern die FAQ der Europäischen Kommission zu Artikel 50, zuletzt aktualisiert am 24. Juli 2026 und hier am 1. November 2026 abgerufen, eine besondere Pflicht für Betreiber generativer KI-Systeme: betroffen ist KI-generierter oder manipulierter Text, der zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht wird. Die FAQ nennen als kumulative Voraussetzungen Veröffentlichung, Information der Öffentlichkeit und öffentliches Interesse. Als Beispiele des letzten Punkts führen sie unter anderem öffentliche Gesundheit, Verbrauchersicherheit und relevante wirtschaftliche oder wissenschaftliche Entwicklungen an.

Die Kommission erläutert außerdem eine Ausnahme für menschlich geprüfte oder redaktionell kontrollierte Texte mit redaktioneller Verantwortung. Gemeint ist eine sachliche Prüfung durch Personen mit einschlägigem Wissen und Urteilsvermögen beziehungsweise tatsächlich ausgeübte redaktionelle Kontrolle. Eine reine Rechtschreibkorrektur oder formale Freigabe genügt dieser Erläuterung nicht. Auch die endgültige rechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung gehört zur beschriebenen redaktionellen Verantwortung.

Prüfen Sie daher nicht nur, ob irgendwo ein Name steht. Klären Sie, wer den Inhalt sachlich prüfen, ablehnen oder ändern kann und die Veröffentlichung verantwortet. Dieser Leitfaden entscheidet nicht, ob eine konkrete Leistungsseite oder ein Ratgeber unter die Vorschrift fällt. Er leitet aus einer Prüfung auch keine allgemeine Befreiung von anderen Pflichten ab.

Die Kommission nennt den 2. August 2026 als Anwendungsbeginn von Artikel 50. Hier wird nur ihre Erläuterung zur Textveröffentlichung verwendet. Anbieterpflichten zur maschinenlesbaren Markierung und die Kennzeichnung anderer Medien sind gesonderte Fragen, keine durch diesen Artikel bestätigte Umsetzung.

Eine Freigabekarte pro Seite

Der folgende Ablauf ist ein Vorschlag für Ihre Redaktion. Er wurde hier nicht als Verfahren eines bestimmten Betriebs getestet.

  1. Aufgabe festlegen: Notieren Sie die Leserfrage, Zielgruppe und den Unterschied zu bestehenden Seiten. Prüfen Sie deren vollständige Antworten, nicht nur Titel oder Schlagwörter.
  2. Zulässiges Material sammeln: Verwenden Sie freigegebene betriebliche Angaben und geeignete Quellen. Übertragen Sie keine vertraulichen Arbeitgeberinformationen oder personenbezogenen Kundenunterlagen in ein nicht genehmigtes Schreibwerkzeug.
  3. Aussagen markieren: Trennen Sie belegbare Fakten, eigene freigegebene Angaben und ausdrücklich hypothetische Beispiele. Nicht belegte Zahlen, Fristen und Wirkungsversprechen bleiben außerhalb der Veröffentlichung.
  4. Sachlich überarbeiten: Prüfen Sie Bedingungen, Ausnahmen, Geltungsgebiet und tatsächlichen Quellenstand. Eine aktuelle Abrufzeit macht eine alte Regel oder einen alten Produktstand nicht automatisch aktuell.
  5. Transparenz prüfen: Halten Sie die tatsächliche Rolle, Art des Inhalts und verantwortliche Prüfung fest. Lassen Sie offene rechtliche Fragen fachlich beurteilen, statt einen pauschalen Hinweis als Lösung anzusehen.
  6. Die ganze Seite freigeben: Kontrollieren Sie Überschrift, Beschreibung, Bilder, Alternativtexte, Links und strukturierte Daten gegen den sichtbaren Inhalt. Geben Sie nur echte Autoren-, Organisations- und Erfahrungsangaben aus.
  7. Änderungen zuordnen: Bewahren Sie Quellenstand, zuständige Person und offene Einschränkungen auf. Prüfen Sie betroffene Aussagen erneut, wenn sich Leistungen, Quellen oder Regeln ändern.

Häufige Fragen

Kann eine KI vorhandene Artikel überarbeiten?

Das kann Teil eines Redaktionsablaufs sein. Entscheidend ist die geprüfte Endfassung: Stimmen die Angaben noch, sind relevante Bedingungen erhalten und löst die Seite weiterhin ein tatsächliches Leserproblem? Eine bloße Umformulierung ist kein Nachweis zusätzlicher Substanz.

Reicht ein Plagiatswert als Freigabe?

Nein. Wenig gleiche Formulierungen schließen denselben wiederholten Inhalt oder eine falsche Aussage nicht aus. Vergleichen Sie vollständige Antworten und praktische Leserentscheidungen; behandeln Sie technische Ähnlichkeitswerte nur als Hinweise.

Beweist eine Aufnahme in die Suche die Qualität?

Nein. Aufnahme, Darstellung in einem Bericht und tatsächliche Anfragen sind unterschiedliche Beobachtungen. Weder die hier beschriebene Prüfung noch eine Sitemap-Einreichung garantiert Indexierung, Sichtbarkeit oder geschäftliche Ergebnisse.

Wenn Sie Verantwortlichkeiten und Prüfschritte für Ihre Website-Texte ordnen möchten, beschreiben Sie Ihren bisherigen Ablauf. Senden Sie keine vertraulichen Unterlagen oder Kundengespräche.

Quellen

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