Online-Formulare statt Papier: Anmeldungen digitalisieren
Kurz gesagt: Fangen Sie mit dem Papierformular an, das am häufigsten ausgefüllt und am häufigsten abgetippt wird, nicht mit dem rechtlich heikelsten. Für die meisten Anmeldungen, Aufträge und Anfragen genügt ein Online-Formular ohne besondere Unterschrift; wo das Gesetz die Schriftform verlangt, ersetzt nur die qualifizierte elektronische Signatur nach eIDAS die eigenhändige Unterschrift, in Österreich etwa über die ID Austria. Der eigentliche Gewinn entsteht erst, wenn die Daten ohne Abtippen dort landen, wo sie gebraucht werden.
Schritt 1: Welche Formulare zuerst?
Machen Sie eine kurze Bestandsaufnahme aller Papierformulare und bewerten Sie jedes nach drei Fragen:
- Wie oft wird es ausgefüllt? Wöchentlich oder täglich ist ein guter Kandidat.
- Wird es danach abgetippt? Jede Abschrift ist Zeit und eine Fehlerquelle.
- Braucht es eine Unterschrift mit gesetzlicher Form? Wenn ja, kommt es eher später.
Typische Kandidaten für den Start:
- Anmeldungen zu Kursen, Veranstaltungen oder Terminen
- Neukunden- oder Patientenstammdaten
- Auftrags- und Reparaturannahme
- Rückmeldungen, Reklamationen, Schadensmeldungen
- Interne Anträge wie Urlaub, Material, Spesen
Weniger gut für den Start sind Formulare, die gesetzlich Schriftform verlangen oder bei denen mehrere Parteien nacheinander unterschreiben müssen.
Schritt 2: Das Formular neu denken, nicht abfotografieren
Der häufigste Fehler beim Digitalisieren ist, das Papierformular eins zu eins nachzubauen. Nutzen Sie die Gelegenheit für drei grundsätzliche Entscheidungen. Für die Gestaltung einzelner Felder gibt es eine eigene Usability-Checkliste für Formulare; hier geht es um die Struktur.
Was wird wirklich gebraucht? Die DSGVO verlangt in Art. 5 Datenminimierung: Daten müssen auf das für den Zweck notwendige Maß beschränkt sein. Streichen Sie Felder, die auf dem Papier nur „schon immer“ standen. Was nicht Pflicht ist, wird auch nicht als Pflicht markiert.
Was kann das Formular selbst wissen? Bestandskunden müssen ihre Adresse nicht jedes Mal neu eingeben, wenn sie sich anmelden können oder einen persönlichen Link bekommen. Abhängige Fragen erscheinen nur, wenn sie relevant sind.
Welche Anhänge braucht es? Fotos vom Schaden, Kopie eines Nachweises, Plan als PDF. Legen Sie fest, welche Dateitypen und Größen erlaubt sind und wo die Dateien gespeichert werden. Prüfen Sie Eingaben und Uploads auch auf dem Server, nicht nur im Browser.
Schritt 3: Braucht es eine Unterschrift?
Hier entstehen die meisten Unsicherheiten. Die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 unterscheidet drei Stufen elektronischer Signaturen:
| Stufe | Was sie ist | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| Einfache elektronische Signatur | z. B. getippter Name, Häkchen, Unterschrift mit dem Finger auf dem Bildschirm | Anmeldungen, Aufträge, interne Anträge |
| Fortgeschrittene elektronische Signatur | eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet, ermöglicht seine Identifizierung, unter seiner alleinigen Kontrolle erstellt, spätere Änderungen erkennbar (Art. 26) | Verträge mit höherem Beweisbedarf |
| Qualifizierte elektronische Signatur | fortgeschrittene Signatur auf Basis eines qualifizierten Zertifikats | wo Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist |
Nach Art. 25 eIDAS darf einer elektronischen Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist oder nicht qualifiziert. Nur die qualifizierte elektronische Signatur hat aber die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.
In Deutschland kann die gesetzliche Schriftform nach § 126a BGB durch die elektronische Form ersetzt werden, also Name plus qualifizierte elektronische Signatur. Viel häufiger verlangt das Gesetz aber nur Textform nach § 126b BGB: eine lesbare Erklärung mit Nennung des Erklärenden auf einem dauerhaften Datenträger. Dafür reicht in der Regel eine E-Mail oder ein PDF als Bestätigung.
In Österreich ist die ID Austria der naheliegende Weg zur qualifizierten Signatur. Laut oesterreich.gv.at ist die damit mögliche qualifizierte elektronische Signatur innerhalb der EU rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Die ID Austria ist die Weiterentwicklung von Handy-Signatur und Bürgerkarte und kann auch in der Privatwirtschaft genutzt werden. Mit dem Dienst „PDF signieren“ lassen sich Dokumente unterschreiben, und über „Signatur prüfen“ der RTR kann man eine Signatur kostenlos auf Gültigkeit prüfen.
Praktisch heißt das: Für die meisten Formulare aus Schritt 1 genügt die einfache Form, ergänzt um eine automatische Bestätigung per E-Mail mit den eingegebenen Daten. Wo Schriftform vorgeschrieben ist, binden Sie einen Signaturdienst mit qualifizierter Signatur ein oder bleiben vorerst beim Papier. Welche Form für einen bestimmten Vertrag gilt, ist im Zweifel eine Frage für eine rechtliche Beratung; diese Übersicht ersetzt sie nicht.
Schritt 4: Wohin fließen die Daten?
Ein Online-Formular, dessen Ergebnis als E-Mail ankommt und dann abgetippt wird, spart wenig. Planen Sie den Weg danach:
- Direkt in das Zielsystem: Kundendatenbank, Kalender, Ticketsystem, Warenwirtschaft.
- Status statt Postfach: Jede Einsendung ist ein Vorgang mit Status, nicht eine Mail unter vielen.
- Bestätigung an den Absender: mit Zusammenfassung und nächstem Schritt.
- Benachrichtigung an die zuständige Person: nicht an alle.
Datenablage und Sicherheit: Art. 32 DSGVO verlangt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, genannt werden unter anderem Verschlüsselung und die dauerhafte Sicherstellung von Vertraulichkeit und Verfügbarkeit. Für Formulare heißt das: verschlüsselte Übertragung, Speicherung bei einem Anbieter mit Auftragsverarbeitungsvertrag, Zugriff nur für die Zuständigen und eine festgelegte Löschfrist. Gerade Gesundheitsdaten oder Ausweiskopien gehören nicht als Anhang in ein allgemeines Postfach.
Schritt 5: Einführen, ohne Papier sofort abzuschaffen
- Starten Sie mit einem Formular und lassen Sie Papier vier Wochen parallel zu.
- Legen Sie am Empfang ein Tablet bereit oder einen QR-Code, der direkt zum Formular führt.
- Beobachten Sie, an welcher Stelle Menschen abbrechen oder nachfragen, und passen Sie an.
- Erst wenn das erste Formular rund läuft, folgt das nächste.
Häufige Fragen
Ist eine Unterschrift mit dem Finger auf dem Tablet rechtsgültig?
Sie ist eine einfache elektronische Signatur und hat nach eIDAS Rechtswirkung, ersetzt aber keine gesetzlich vorgeschriebene Schriftform. Für Anmeldungen und Aufträge reicht sie meist.
Brauche ich für Online-Formulare eine Datenschutzerklärung?
Ja, Sie müssen über die Verarbeitung informieren. Verlinken Sie die Datenschutzinformation direkt beim Formular.
Was kostet die Digitalisierung eines Formulars?
Das hängt davon ab, ob die Daten nur gesammelt oder direkt in andere Systeme übertragen werden. Ein einfaches Formular mit E-Mail-Bestätigung ist wenig Aufwand; die Anbindung an Ihre bestehende Software ist der größere Posten.
Wenn Sie wissen möchten, welches Ihrer Papierformulare sich zuerst lohnt, schreiben Sie mir einfach, welche Sie heute nutzen.
Quellen
- http://publications.europa.eu/resource/celex/32014R0910
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126a.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126b.html
- https://www.oesterreich.gv.at/de/landingpages/pdf_signatur_services
- https://www.id-austria.gv.at/de/informieren
- https://dsgvo-gesetz.de/art-5-dsgvo/
- https://dsgvo-gesetz.de/art-32-dsgvo/