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Beispiel oder Kundenstimme? Ein Herkunftsbogen für Zitate auf Unternehmensseiten

Auf Unternehmensseiten stehen oft Sätze in Anführungszeichen. Manche stammen von Kunden, andere hat die Redaktion formuliert, um etwas zu veranschaulichen. Für Leser sehen beide gleich aus. Dieser Beitrag schlägt einen Herkunftsbogen vor, der diese Unterscheidung sichtbar macht. Er ist ein Entwurf für redaktionelle Praxis, keine rechtliche Beratung.

Das Artefakt: der Annotationsbogen

Eine Zeile pro Passage mit Anführungszeichen, Kundenaussage oder Beispielsatz:

Nr. Passage (Anfang) Typ Beleg Kennzeichnung Status

Typen:

  • E: echte Aussage, mit Beleg in Ihren Unterlagen (wer, wann, in welchem Zusammenhang, wortgetreu oder gekürzt)
  • R: redaktionelles Beispiel, frei formuliert
  • M: Mischform, etwa ein echter Kern, neu formuliert oder zusammengeführt
  • U: ungeklärt

Entscheidungszweige

  1. E: nur veröffentlichen, wenn ein interner Beleg existiert und die Passage nicht sinnentstellend gekürzt wurde. Kürzungen sichtbar machen.
  2. R: bleibt zulässig, wenn es als Beispiel erkennbar ist, etwa mit „Beispielhafte Formulierung“ statt Anführungszeichen mit Namen. Keine Namen, Fotos oder Firmenlogos dazu, die eine echte Person nahelegen.
  3. M: so benennen, wie es ist („nach Rückmeldungen zusammengefasst“), oder zu R erklären. Als E ist es nicht zu führen.
  4. U: nicht veröffentlichen und nicht raten. Zurückstellen, bis die Herkunft geklärt ist, oder entfernen.

Die Prüffrage lautet immer: Würde ein Leser nach der Kennzeichnung korrekt glauben, was die Passage ist?

Durchgespieltes Beispiel (erfunden)

Eine fiktive Seite einer Agentur enthält 9 Passagen in Anführungszeichen.

  • 3 mit Beleg (E): bleiben, davon 1 mit Hinweis „gekürzt“, weil im Original ein Nebensatz fehlt.
  • 3 vom Redaktionsteam frei formuliert (R): werden ohne Namen und ohne Foto als „Beispiel aus dem Redaktionsalltag“ gekennzeichnet.
  • 1 Mischform (M): der Kern stammt aus mehreren Rückmeldungen, wird als zusammengefasst benannt.
  • 2 ungeklärt (U): werden zurückgestellt.

Summe: 3 + 3 + 1 + 2 = 9. Sichtbar bleiben 7, offen sind 2. Die Seite verliert zwei Sätze, gewinnt aber, dass jeder verbleibende Satz so gelesen wird, wie er gemeint ist.

Abbruchbedingungen

  • Ein Zitat trägt einen Namen, aber der Beleg fehlt: Namen entfernen oder Passage zurückstellen.
  • Die Kennzeichnung würde den Absatz unlesbar machen: Lieber den Absatz umbauen als die Kennzeichnung weglassen.
  • Mehr als die Hälfte der Passagen ist U: Prozess klären, wie Belege künftig abgelegt werden, bevor weitere Seiten geprüft werden.

Vorgeschlagene Abnahmetests (nicht durchgeführt)

  1. Eine Person außerhalb der Redaktion liest die Seite und ordnet jede Passage in E oder R. Abweichungen vom Bogen zeigen Unklarheit der Kennzeichnung.
  2. Zu jeder E-Zeile den Beleg aufrufen und mit dem Wortlaut vergleichen.
  3. Prüfen, dass keine R-Passage einen Personennamen, ein Porträt oder ein Firmenlogo trägt.
  4. Prüfen, dass Auszüge für Teaser oder Suchausschnitte die Kennzeichnung nicht verlieren.
  5. Prüfen, dass jede M-Passage ihre Zusammenfassung benennt.

Pflege

Beim nächsten Seitenupdate den Bogen mitführen. Neue Passagen erhalten sofort einen Typ, nicht erst bei der Prüfung. So bleibt die Unterscheidung dauerhaft nachvollziehbar, und die Seite sagt nicht mehr aus, als Sie belegen können.

Quellen

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