Ein Sperrvermerk für veraltete Montagezeichnungen im Kundenportal
Wird eine Montagezeichnung im Kundenportal still durch eine neue Fassung ersetzt, können Kundinnen und Kunden nicht erkennen, dass die Fassung auf dem Ausdruck in ihrer Werkstatt überholt ist. Dieser Entwurf schlägt einen sichtbaren Sperrvermerk vor. Es handelt sich um eine redaktionelle Idee mit hypothetischen Beispielen, nicht um eine bestehende Funktion.
Grundgedanke
Eine ersetzte Zeichnung wird nicht gelöscht und nicht überschrieben. Sie bleibt auffindbar, trägt aber einen deutlichen Vermerk und verweist auf die gültige Nachfolgerin. So lässt sich nachvollziehen, welche Fassung wann galt.
Die Zeichnungsversionsleiste
Über jeder Zeichnung könnte eine schmale Leiste die Versionen zeigen:
| Version | Stand im Portal | Hinweistext |
|---|---|---|
| Index A (Beispiel) | ersetzt | „Ersetzt durch Index B. Nicht für neue Montagen verwenden.“ |
| Index B (Beispiel) | gültig | „Aktuelle Fassung.“ |
| Index C (Beispiel) | in Prüfung | „Noch nicht freigegeben. Bitte Index B weiter verwenden.“ |
Die Leiste zeigt immer alle bekannten Versionen. Die aktuell angezeigte ist hervorgehoben, die gültige trägt eine eigene Markierung, damit beide nicht verwechselt werden.
Der Sperrvermerk selbst
Eine ersetzte Zeichnung zeigt oben einen Hinweis in Textform, nicht nur in Farbe: Version, Datum des Austauschs, Verweis auf die Nachfolgerin und, falls bekannt, ein Satz zum Grund. Der Download sollte weiter möglich sein, aber mit einem Wasserzeichen oder Dateinamenzusatz „ersetzt“, damit sich der Status auch auf dem Ausdruck erkennen lässt.
Die Austauschprüfung
Bevor eine Zeichnung als ersetzt markiert wird, könnte eine kurze Prüfung stehen:
- Ist die Nachfolgerin freigegeben und im Portal sichtbar?
- Ist klar, welche Produkte oder Baureihen betroffen sind?
- Gibt es Kundengruppen, die noch die alte Fassung brauchen, etwa wegen älterer Baureihen?
- Ist der Hinweistext von einer verantwortlichen Person gegengelesen?
Verzweigungen
- Alle Baureihen sind betroffen: Vermerk „ersetzt“ für die alte Version.
- Nur einige Baureihen sind betroffen: Die alte Fassung bleibt gültig und der Hinweis nennt die Baureihen.
- Nachfolgerin noch nicht freigegeben: kein Sperrvermerk, höchstens ein Hinweis „Überarbeitung in Prüfung“.
- Grund unbekannt: Vermerk ohne Begründung, keine Vermutung.
Hypothetisches Beispiel
Im Beispielportal wird die Zeichnung eines Montagerahmens von Index A auf Index B überarbeitet. Ein fiktiver Kunde öffnet seine gespeicherte Link-Adresse und landet auf Index A. Statt der still ersetzten Datei sieht er den Vermerk „Ersetzt durch Index B“ und einen Link zur Nachfolgerin. Er erkennt, dass sein Ausdruck veraltet ist, und kann beide Fassungen vergleichen.
Stoppbedingungen
Das Vorhaben sollte angehalten werden, wenn:
- das Portal alte Dateien technisch nicht aufbewahren kann,
- niemand verbindlich festlegen kann, welche Fassung gültig ist,
- Hinweistexte fachliche oder rechtliche Aussagen treffen müssten, die nicht geklärt sind.
Abnahmeprüfung
- Ein alter Link führt zur alten Fassung mit sichtbarem Vermerk, nicht zur neuen ohne Hinweis.
- Die Leiste zeigt alle Versionen und kennzeichnet die gültige eindeutig.
- Der Status ist ohne Farbwahrnehmung erkennbar.
- Der Download der ersetzten Datei trägt eine Kennzeichnung im Dateinamen oder auf der Seite.
- Der Link zur Nachfolgerin funktioniert und führt zur gültigen Fassung.
- Die Austauschprüfung ist für jeden Fall dokumentiert.
So bleibt nachvollziehbar, was ersetzt wurde, und Kundinnen und Kunden müssen nicht raten, welcher Stand gilt.