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Welche alten Suchanfragen verdienen einen Synonymeintrag? Ein Stichprobenprotokoll

Eine Synonymliste wächst gern aus Bauchgefühl: Jemand sieht zwei Wörter, die „dasselbe“ meinen, und trägt sie ein. Später liefert die Suche für eine Anfrage plötzlich Treffer, die niemand erwartet hat. Dieser Text schlägt ein Stichprobenprotokoll vor, mit dem Sie pro Kandidat nachvollziehbar entscheiden. Alle Schwellenwerte sind Vorschläge zum Anpassen, keine feststehenden Regeln.

Das Artefakt: das Belegprotokoll

Legen Sie pro Synonymkandidat (Begriff A und Begriff B) eine Tabelle an. Ziehen Sie aus den alten Anfragen eine Stichprobe je Begriff, zum Beispiel zwölf, sofern so viele vorhanden sind. Pro Anfrage notieren Sie:

Nr. Begriff Zeitraum Zielgruppe der Treffer, die danach angesehen wurden Folgeaktion Einschätzung der Absicht

Einschätzung der Absicht heißt: Welche Produktgruppe oder Seite hat die Person danach tatsächlich geöffnet? Ohne Folgeaktion tragen Sie „unklar“ ein und zählen den Eintrag nicht als Beleg.

Die vier Entscheidungszweige

Zweig 1, gleiche Absicht: In beiden Stichproben führt mindestens zwei Drittel der Fälle zur selben Gruppe, und höchstens ein Viertel zu einer klar anderen. Entscheidung: aufnehmen, zunächst als Ergebnis von A erweitert um B, später gegebenenfalls in beide Richtungen.

Zweig 2, Ober und Unterbegriff: Eine Seite landet breit gestreut, die andere eng. Das ist kein Synonym. Prüfen Sie stattdessen eine Kategorieregel und tragen Sie nichts in die Synonymliste ein.

Zweig 3, mehrdeutiges Wort: Die Folgeaktionen teilen sich auf zwei Gruppen auf. Entscheidung: nur mit Kontextbeschränkung (zum Beispiel nur innerhalb einer Kategorie) oder ablehnen.

Zweig 4, zu wenig Beleg: Weniger als acht auswertbare Fälle je Begriff. Entscheidung: zurückstellen und beim nächsten Durchlauf erneut sammeln.

Durchgespieltes Beispiel (hypothetisch)

Ein fiktiver Gartenshop prüft „Sonnenliege“ und „Gartenliege“. Je zwölf Anfragen werden gezogen.

Sonnenliege: 8 landen bei Liegen, 2 bei Auflagen, 2 ohne Folgeaktion. Gartenliege: 9 bei Liegen, 1 bei Auflagen, 2 ohne Folgeaktion. Beide Zeilen ergeben zwölf.

Auswertbar sind je Begriff zehn Fälle, also über der Mindestgrenze von acht. Anteil Liegen: 8 von 12 (zwei Drittel) beziehungsweise 9 von 12. Der Anteil der abweichenden Gruppe liegt bei 2 von 12 und 1 von 12, unter einem Viertel. Zweig 1 trifft zu: aufnehmen. Weil die Auflagen in beiden Stichproben auftauchen, wird zusätzlich notiert, dass die Auflagen nicht über das Synonym ausgeliefert werden sollen, sondern nur über ihre eigene Suche.

Der Kandidat „Bank“ in derselben Auswertung teilt sich dagegen auf Gartenbänke und Sitzbankauflagen auf, ohne dass eine Gruppe die Mehrheit erreicht. Das ist Zweig 3: nur mit Kategoriekontext, sonst ablehnen.

Stoppbedingungen

Brechen Sie die Aufnahme ab, wenn die Stichprobe nur aus einem kurzen Zeitraum stammt (etwa einer Aktion), wenn Anfragen automatisiert wirken oder wenn Folgeaktionen nicht protokolliert sind. Dann ist die Evidenz keine Grundlage, und der Eintrag bleibt offen.

Vorgeschlagene Abnahmetests (nicht durchgeführt)

  1. Für jeden aufgenommenen Eintrag eine Testliste mit fünf Anfragen erstellen, die das Synonym betreffen, und prüfen, dass die erwartete Gruppe oben erscheint.
  2. Eine Gegenprobe mit fünf Anfragen, die den Begriff in anderer Bedeutung nutzen, und prüfen, dass keine fremden Treffer erscheinen.
  3. Prüfen, dass ein genauer Produktname oder eine Artikelnummer durch das Synonym nicht verdrängt wird.
  4. Nach einem festgelegten Zeitraum das Protokoll erneut ziehen und kontrollieren, ob die Verteilung noch trägt.
  5. Einen Eintrag testweise entfernen und prüfen, dass er sich ohne Nebenwirkung zurücknehmen lässt.

Das Protokoll ersetzt kein Urteil, es macht das Urteil überprüfbar. Ob Ihre Suche Synonyme ein oder zweiseitig, global oder kontextgebunden unterstützt, hängt von Ihrer Umsetzung ab und sollte vorab geklärt werden.

Quellen

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