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Übersetzung ohne einen Abschnitt des Originals: ein Ausnahmeregister für die Abschnittsparität

Das Problem

Sie betreuen mehrsprachige Inhalte. Eine Übersetzung lässt einen Abschnitt des Originals bewusst weg, vielleicht weil er für die Zielgruppe nicht passt. Ohne Vermerk sieht das später wie ein Fehler aus: Jemand ergänzt den Abschnitt „nachträglich“, oder ein Qualitätsabgleich meldet ständig Lücken. Dieser Beitrag schlägt ein Register vor, das Ausnahmen erfasst. Es erzeugt keine neuen Übersetzungen, sondern dokumentiert nur Entscheidungen. Der Vorschlag ist bedingt: Ob Ihr Redaktionssystem Abschnitte einzeln verfolgen kann, ist offen.

Das Artefakt: Abschnittsparitäts-Ausnahmeregister

Pro Quellseite und Zielsprache eine Tabelle. Spalten: Abschnittskennung im Original, Überschrift im Original, Status in der Übersetzung, Zweig, Begründung in einem Satz, Entscheider, Datum, Wiedervorlage.

Status heißt: übersetzt, bewusst ausgelassen, ausstehend. Nur „bewusst ausgelassen“ ist eine Ausnahme im engeren Sinn.

Drei Zweige für ausgelassene Abschnitte

Zweig E1, bewusst ausgelassen, ohne Bezüge. Der Abschnitt wird weder verlinkt noch von anderen Abschnitten vorausgesetzt. Eintrag im Register genügt.

Zweig E2, bewusst ausgelassen, mit Bezügen. Es gibt interne Links auf den Abschnitt oder Textstellen, die auf ihn Bezug nehmen („wie oben beschrieben“). Diese Bezüge müssen in der Übersetzung angepasst werden, sonst entstehen Leerverweise.

Zweig E3, ausstehend. Der Abschnitt fehlt nur vorläufig. Er ist keine Ausnahme, sondern Arbeitsrückstand mit Termin, und er darf nicht als bewusste Auslassung verbucht werden.

Durchgerechnetes Beispiel (hypothetisch)

Eine fiktive Quellseite hat 7 Abschnitte. Die deutsche Fassung enthält:

4 übersetzte Abschnitte. 1 bewusst ausgelassener Abschnitt ohne Bezüge (E1). 1 bewusst ausgelassener Abschnitt, auf den die Einleitung der Übersetzung verweist (E2). 1 noch nicht übersetzter Abschnitt (E3).

Summe: 4 + 1 + 1 + 1 = 7. Für E2 ist eine Folgeaufgabe nötig: Die Einleitung wird so angepasst, dass sie nicht mehr auf den fehlenden Abschnitt zeigt. Für E3 wird ein Termin eingetragen. Das Register zeigt also 2 echte Ausnahmen und 1 offene Aufgabe, nicht 3 Ausnahmen.

Wie ein Leser die Lücke erlebt

Überlegen Sie je nach Zweig, ob die Seite einen kurzen Hinweis braucht. Bei E1 ist meist keiner nötig, wenn der Text ohne den Abschnitt in sich schlüssig ist. Bei E2 ist ein Satz sinnvoll, der sagt, dass dieser Teil in der Originalsprache steht, sofern es das Original tatsächlich gibt und der Link funktioniert. Prüfen Sie, ob ein solcher Hinweis überhaupt zur Zielgruppe passt.

Abbruchbedingungen

Halten Sie an, wenn:

kein Entscheider benannt ist. Ohne Entscheider bleibt der Abschnitt E3, nicht E1. der ausgelassene Abschnitt Voraussetzungen oder Warnungen enthält, ohne die der Rest der Seite missverstanden werden kann. Dann ist die Auslassung kein Redaktionsentscheid, sondern ein Inhaltsproblem. mehr als die Hälfte der Abschnitte ausgelassen wird. Dann sollten Sie fragen, ob es sich noch um eine Übersetzung handelt oder um eine eigene Seite. das Original sich ändert. Dann ist die Entscheidung neu zu prüfen, weil sie sich auf den alten Stand bezog.

Vorgeschlagene Abnahmetests

Diese Tests sind Vorschläge und wurden nicht durchgeführt.

  1. Zählprobe: Die Zeilen des Registers ergeben die Zahl der Quellabschnitte (im Beispiel 7).
  2. Zweigprüfung: Kein Abschnitt trägt gleichzeitig E1 und E3.
  3. Bezugsprüfung: Für jeden E2 Abschnitt werden die Links und Rückverweise der Zielseite durchsucht. Es bleibt kein Verweis auf die fehlende Stelle.
  4. Lesetest: Eine zweite Person liest die Zielseite ohne das Original. Sie darf nichts als fehlend empfinden, das der Text voraussetzt.
  5. Terminprüfung: Jeder E3 Eintrag hat ein Datum.
  6. Änderungsprüfung: Nach einer Änderung des Originals zeigt ein Vergleich, welche Registerzeilen neu zu entscheiden sind.

Abschluss

Das Register ist klein, aber es trennt drei Dinge, die sonst vermischt werden: Entscheidung, Rückstand und Folgearbeit. Es ersetzt weder die Übersetzung noch die inhaltliche Prüfung.

Quellen

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