Verwaiste Bilder prüfen: Wer verweist noch darauf, bevor etwas gelöscht wird
Medienbibliotheken wachsen. Irgendwann fragt jemand, welche Bilder niemand mehr braucht. Die Antwort „kein Inhalt verweist darauf“ ist weniger sicher, als sie klingt, denn Verweise verstecken sich in Vorlagen, Stylesheets, E-Mails, Entwürfen und fremden Seiten. Dieser Beitrag schlägt ein Register vor, das Löschen in kleine, umkehrbare Schritte zerlegt.
Das Artefakt: Register
Eine Zeile pro Bild. Spalten:
- Datei und Ort
- Gefundene Verweise je Quelle: veröffentlichte Seiten, Entwürfe, Vorlagen und Stylesheets, E-Mail-Vorlagen, Strukturdaten und Metafelder
- Nicht durchsuchbare Quellen (zum Beispiel fremde Seiten, die direkt verlinken)
- Verantwortliche Rolle
- Entscheidung: behalten, prüfen, in Quarantäne
- Datum der Entscheidung und Grund
Die dritte Spalte ist wichtig. Sie hält fest, was die Suche nicht sehen konnte. „Keine Verweise gefunden“ heißt dann „keine in den geprüften Quellen“.
Entscheidungszweige
Verweis in veröffentlichtem Inhalt: behalten.
Verweis nur in Entwurf oder Vorlage: prüfen. Die Rolle, die den Entwurf pflegt, entscheidet.
Verweis unbekannt, weil eine nicht durchsuchbare Quelle möglich ist: prüfen, nicht löschen. Ist das Bild für Externe sichtbar, etwa als Vorschaubild oder in einem Newsletter, besser behalten.
Keine Verweise in allen geprüften Quellen: in Quarantäne. Das heißt, das Bild wird aus der öffentlichen Auslieferung genommen oder verschoben, bleibt aber wiederherstellbar.
Hypothetisches Beispiel
Von zwölf Bildern gilt:
- 7 werden in veröffentlichten Seiten verwendet: behalten.
- 2 kommen nur in Entwürfen vor: prüfen.
- 1 hat keinen internen Verweis, wird aber vermutlich in einem alten Newsletter genutzt: prüfen, nicht löschen.
- 2 haben in allen geprüften Quellen keinen Verweis: Quarantäne.
Summe: 7 + 2 + 1 + 2 = 12. Entfernt wird zunächst nichts endgültig. Zwei Bilder gehen in die Quarantäne, die anderen bleiben unverändert.
Quarantäne statt Löschen
Definieren Sie vorab eine Beobachtungszeit, die zu Ihrem Betrieb passt. Während dieser Zeit sollen fehlende Bilder auffallen, etwa durch Fehlermeldungen oder Rückmeldungen. Erst danach entscheidet die verantwortliche Rolle über endgültiges Löschen. Das Register hält fest, wer entschieden hat.
Ein automatisches Löschen nach „keine Verweise“ wird hier nicht vorgeschlagen. Die Suche kann unvollständig sein, und ein gelöschtes Bild ist unter Umständen nicht aus einer Sicherung rekonstruierbar, die man gerade nicht zur Hand hat.
Abbruchbedingungen
Beenden Sie die Bereinigung, wenn:
- sich herausstellt, dass Sie eine Hauptquelle, etwa Vorlagen, nicht durchsuchen können,
- eine Wiederherstellung aus der Quarantäne nicht ausprobiert werden kann,
- ein Bild Rechte oder Pflichten Dritter berührt. Das ist dann eine Frage für die zuständige Stelle, nicht für diese Liste.
Vorgeschlagene Abnahmetests (nicht durchgeführt)
- Für drei zufällige Zeilen die Verweissuche von Hand wiederholen und mit dem Register vergleichen.
- Ein Bild der Quarantäne probeweise zurückholen und prüfen, dass die Seite es wieder anzeigt.
- Nach dem Verschieben die veröffentlichten Seiten mit Bildern durchsehen und prüfen, dass kein Platzhalter fehlt.
- Prüfen, dass die Summe der Entscheidungen (hier 12) der Zahl der Dateien im Prüfumfang entspricht.
- Prüfen, dass jede Zeile eine verantwortliche Rolle besitzt.
Schutzmaßnahmen sind hier Schichten aus Suche, Quarantäne, Beobachtung und Zuständigkeit. Keine einzelne davon schließt alle Fehler aus.