Website für Bestatter: Würde, Erreichbarkeit, Transparenz
Kurz gesagt: Die Website eines Bestattungsunternehmens wird oft in den ersten Stunden nach einem Todesfall geöffnet, meist auf dem Handy. Sie muss deshalb zuerst die Telefonnummer und die Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit zeigen, dann in ruhigen Schritten erklären, was jetzt zu tun ist, und Kosten nachvollziehbar machen. Gedenkseiten und Traueranzeigen brauchen Sorgfalt: Die DSGVO gilt zwar nicht für Daten Verstorbener (Erwägungsgrund 27), wohl aber für die Angehörigen, und Fotos Verstorbener dürfen bis zehn Jahre nach dem Tod nur mit Einwilligung der Angehörigen veröffentlicht werden (§ 22 KUG).
Kaum eine Website wird in einem so verletzlichen Moment besucht. Wer einen Bestatter sucht, ist erschöpft, traurig, oft überfordert und muss trotzdem Entscheidungen treffen. Gestaltung, Sprache und Aufbau sollten darauf Rücksicht nehmen. Der folgende Aufbau ordnet die Website nach den Situationen, in denen Menschen sie aufrufen.
Situation 1: „Gerade ist jemand gestorben.“
Für diese Besucher zählt nur eins: Wen rufe ich an, und was passiert jetzt?
- Telefonnummer ganz oben, auf jeder Seite, auf dem Handy direkt anwählbar. Darunter ein klarer Satz zur Erreichbarkeit: „Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen.“ Nur schreiben, wenn es stimmt, und zwar mit einer echten Person am Telefon, nicht nur einer Bandansage.
- Eine kurze Seite „Erste Schritte im Trauerfall“ mit den Fragen, die jetzt anstehen: Wer stellt den Totenschein aus? Was ist beim Tod zu Hause anders als im Krankenhaus oder Pflegeheim? Welche Dokumente werden gebraucht? Die Antworten unterscheiden sich je nach Bundesland, weil das Bestattungsrecht Ländersache ist. Schreiben Sie, was für Ihre Region gilt.
- Kein Kontaktformular als erster Weg. Ein Formular ist für die Vorsorge sinnvoll, nicht für den akuten Trauerfall.
Situation 2: „Was wird das kosten?“
Die Frage nach den Kosten ist vielen Angehörigen unangenehm, aber sie ist da. Wer sie offen beantwortet, gewinnt Vertrauen.
Kosten in Blöcken erklären
Bestattungskosten setzen sich aus mehreren Blöcken zusammen, die nicht alle beim Bestatter landen:
| Kostenblock | Wer stellt ihn in Rechnung? |
|---|---|
| Leistungen des Bestatters (Überführung, Versorgung, Sarg oder Urne, Formalitäten, Organisation der Trauerfeier) | Bestattungsunternehmen |
| Friedhofs- und Grabgebühren, Krematorium | Friedhofsträger, Krematorium, Gemeinde |
| Trauerredner, Musik, Blumenschmuck, Traueranzeigen, Bewirtung | Jeweilige Dienstleister, oft über den Bestatter organisiert |
| Grabstein und Grabpflege | Steinmetz, Gärtnerei |
Diese Aufteilung hilft Angehörigen zu verstehen, warum ein Angebot des Bestatters nicht die Gesamtkosten zeigt. Zur Orientierung kann ein unabhängiger Wert helfen: Die Verbraucherzentrale schreibt (Stand: 12. August 2026), dass selbst einfache Bestattungen schnell 3.000 bis 5.000 Euro kosten. Nennen Sie Quelle und Datum, wenn Sie solche Zahlen zitieren, und erfinden Sie keine Durchschnittswerte.
Eigene Preise zeigen
Als Dienstleister müssen Sie nach § 12 PAngV ein Preisverzeichnis über Ihre wesentlichen Leistungen in den Geschäftsräumen bereithalten. Auf der Website ist das freiwillig. Viele Familien schätzen aber zwei oder drei Beispielpakete („einfache Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung“) mit Gesamtpreis und einer klaren Liste, was enthalten ist und was nicht. Wichtig ist, dass Fremdkosten wie Friedhofsgebühren getrennt und als Schätzung ausgewiesen werden.
Wer zahlt?
Ein Satz dazu hilft vielen: Die Kosten der Beerdigung trägt nach § 1968 BGB der Erbe. Komplexere Fragen, etwa zu Sozialbestattungen, sollten Sie nicht auf der Website klären, sondern im Gespräch.
Situation 3: „Ich möchte vorsorgen.“
Vorsorgende Besucher haben Zeit und wollen sich informieren. Für sie lohnt eine eigene Seite:
- Was eine Bestattungsverfügung regelt und wie man sie hinterlegt.
- Welche Wege es gibt, die Kosten abzusichern, und welche Vor- und Nachteile sie haben. Die Verbraucherzentrale sieht etwa Sterbegeldversicherungen für ältere Menschen kritisch; wer selbst Vorsorgeprodukte vermittelt, sollte transparent machen, woran er verdient.
- Ein Formular für ein unverbindliches Vorsorgegespräch, mit Terminwunsch.
Situation 4: „Wann ist die Trauerfeier?“
Freunde, Nachbarn und Kollegen suchen online nach Ort und Zeit der Beisetzung. Eine Seite mit aktuellen Traueranzeigen oder Terminen ist für sie hilfreich. Hier sind Datenschutz und Persönlichkeitsrechte zu bedenken:
- Daten Verstorbener: Nach Erwägungsgrund 27 gilt die DSGVO nicht für personenbezogene Daten Verstorbener; Mitgliedstaaten können eigene Regeln vorsehen. Das heißt nicht, dass alles erlaubt ist: Das postmortale Persönlichkeitsrecht und der Wille der Familie bleiben maßgeblich.
- Daten Lebender: Namen der Hinterbliebenen in einer Traueranzeige, die Adresse für Kondolenzpost oder Einträge in einem Kondolenzbuch sind Daten lebender Personen. Hier gilt die DSGVO uneingeschränkt.
- Fotos: Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse bis zum Ablauf von zehn Jahren nach dem Tod nur mit Einwilligung der Angehörigen verbreitet werden, also des Ehe- oder Lebenspartners und der Kinder, ersatzweise der Eltern. Holen Sie die Einwilligung schriftlich ein.
- Auffindbarkeit: Fragen Sie die Familie, ob die Anzeige über Suchmaschinen auffindbar sein soll und wie lange sie online bleibt. Ein Vermerk „noindex“ und eine feste Laufzeit sind einfache technische Lösungen.
Situation 5: „Wir möchten gedenken.“
Online-Gedenkseiten und Kondolenzbücher können tröstlich sein, brauchen aber Pflege. Wer Einträge öffentlich zulässt, muss sie moderieren, denn Kommentare können verletzen. Klären Sie mit der Familie, wer freigibt, ob Einträge öffentlich oder nur für die Familie sichtbar sind, und wann die Seite gelöscht wird.
Ton und Gestaltung
- Sprache: schlicht, warm, ohne Werbeformeln. „Wir begleiten Sie“ ist besser als „Ihr Premium-Bestatter“.
- Bilder: echte Räume, echte Menschen aus dem Team, ruhige Farben. Keine dramatischen Stimmungsbilder.
- Lesbarkeit: große Schrift, viel Abstand, klare Kontraste. Ein Teil Ihrer Besucher ist älter.
- Ladezeit: Die Seite muss auch bei schlechtem Netz im Krankenhausflur schnell laden.
Häufige Fragen
Darf ich Preise für Bestattungen online stellen?
Ja. Wichtig ist, dass klar ist, welche Leistungen enthalten sind und welche Fremdkosten hinzukommen. Gegenüber Verbrauchern müssen Preise die Umsatzsteuer enthalten.
Wie lange sollten Traueranzeigen online bleiben?
Dafür gibt es keine feste gesetzliche Frist für Bestatter. Vereinbaren Sie mit der Familie eine Laufzeit und löschen Sie danach Namen und Kontaktdaten der Hinterbliebenen.
Braucht ein Bestatter einen Chat oder ein Buchungstool?
Im akuten Trauerfall nicht; hier ist das Telefon richtig. Für Vorsorgegespräche kann eine Online-Terminanfrage sinnvoll sein.
Dürfen wir Namen von Verstorbenen aus unseren Aufträgen als Referenz nennen?
Davon ist abzuraten. Die Familie hat Ihnen etwas sehr Persönliches anvertraut. Referenzen sollten, wenn überhaupt, nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Angehörigen erscheinen.
Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Falls Sie Ihre Website ruhiger und klarer gestalten möchten, erreichen Sie mich über die Anfrageseite.
Quellen
- https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/sterbegeldversicherungen-rechnen-sich-oft-nicht-24283
- https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-27/
- https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/__12.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1968.html