Mehr Direktbuchungen für Pensionen und kleine Hotels
Kurz gesagt: Österreichische Hotels erzielen laut der von der ÖHV zusammengefassten HOTREC-Studie 2026 59,9 % ihrer Buchungen direkt, der Anteil sinkt aber seit Jahren. Jede Buchung, die statt über eine Plattform direkt kommt, spart die Provision; Branchenschätzungen nennen für die großen Plattformen grob 10 bis 30 %, verbindlich ist nur Ihr eigener Vertrag. Rechtlich haben Sie freie Hand beim Preis: Nach § 7 Preisauszeichnungsgesetz dürfen Buchungsplattformen Ihre Preise nicht durch Bestpreisklauseln einschränken; solche Klauseln sind absolut nichtig. Sie dürfen auf der eigenen Website also günstiger sein.
Die Rechnung: Was eine Plattformbuchung kostet
Die Zahlen aus der HOTREC-Studie 2026, wie die Österreichische Hoteliervereinigung sie im September 2026 zusammengefasst hat:
| Kennzahl | Europa | Österreich |
|---|---|---|
| Direktbuchungsquote | 51,3 % | 59,9 % |
| Anteil der Buchungsplattformen (OTA) | 29,9 % | 25,9 % |
| Anteil Booking Holdings an OTA-Buchungen | 68,8 % | 73,9 % |
Laut derselben Zusammenfassung ist die Direktbuchungsquote in Österreich von 67,6 % (2013) auf 59,9 % (2025) gesunken, der OTA-Anteil von 15,4 % auf 25,9 % gestiegen. Bemerkenswert auch: Direktbuchungen wurden mit 9,1 % storniert, Buchungen über die größte Plattform mit 19,0 %.
Zur Provision gibt es keine allgemeingültige Zahl. Eine Branchenübersicht nennt als Planungsgröße etwa 10 bis 20 % für Booking.com und 15 bis 30 % für Expedia, ausdrücklich als Schätzung und nicht als Tarif. Rechnen Sie mit Ihrem Vertragssatz und denken Sie an Zusatzkosten wie Sichtbarkeitsprogramme, Mitgliederrabatte, die Sie mitfinanzieren, und Zahlungsgebühren.
Ein Rechenbeispiel mit bewusst runden, angenommenen Werten: Eine Pension mit 1.000 Plattformbuchungen im Jahr zu je 300 Euro Umsatz und 15 % Provision zahlt 45.000 Euro. Verschiebt die Website 10 % dieser Buchungen in den Direktkanal, sind das 4.500 Euro im Jahr, abzüglich der Kosten für Buchungsmaschine und Zahlungsabwicklung. Setzen Sie Ihre eigenen Zahlen ein.
Die Plattform bleibt trotzdem wichtig: Viele Gäste entdecken Ihr Haus dort und buchen erst beim zweiten Mal direkt. Ziel ist nicht, auszusteigen, sondern dem Gast einen Grund zu geben, beim nächsten Mal Ihre Website zu wählen.
Sechs Schritte zu mehr Direktbuchungen
Schritt 1: Eine Buchungsmaschine, die mit dem Channel Manager spricht
Ohne Online-Buchung auf der Website bleibt nur die Anfrage per E-Mail, und die verliert gegen den Sofort-Buchen-Knopf der Plattform. Achten Sie bei der Auswahl auf:
- Verbindung mit dem Channel Manager, damit Verfügbarkeit und Preise überall gleichzeitig stimmen und keine Doppelbuchungen entstehen.
- Mobile Bedienung: Datum, Zimmer, Preis, Bezahlung in wenigen Schritten.
- Einbindung in Ihre Domain statt Weiterleitung auf eine fremde Seite, damit Gäste nicht zweifeln, ob sie richtig sind.
- Gebührenmodell: Fixpreis pro Monat oder Provision pro Buchung. Bei vielen Buchungen ist ein Fixpreis meist günstiger.
Schritt 2: Einen echten Direktvorteil anbieten
Weil § 7 Preisauszeichnungsgesetz Bestpreisklauseln von Buchungsplattformen für nichtig erklärt, dürfen Sie direkt günstiger sein. Dieser Paragraph stellt ausdrücklich fest, dass Gastgewerbetreibende ihre Preise frei festlegen. Ob Sie das über den Preis lösen oder über Zusatzleistungen, ist Ihre Entscheidung:
- etwas günstigerer Zimmerpreis direkt,
- inkludiertes Frühstück oder später Check-out,
- flexiblere Stornobedingungen,
- ein Parkplatz oder ein Begrüßungsgetränk.
Der Vorteil muss auf der Website sichtbar sein, nicht erst im Buchungsschritt.
Schritt 3: Preise vollständig und eindeutig zeigen
Für Preise von Unterkünften gelten nach § 7 iVm § 13 Abs. 1 Preisauszeichnungsgesetz die allgemeinen Regeln der §§ 9 bis 12 auch dann, wenn Sie Preise freiwillig angeben, etwa auf der Website. Gegenüber Verbrauchern sind das Bruttopreise. Für die Ortstaxe bzw. Tourismusabgabe erlaubt § 9 Abs. 6 beides: gesondert ausweisen oder im Bruttopreis inkludieren. Wichtig ist, dass der Gast vor der Buchung sieht, was insgesamt anfällt.
Schritt 4: Die Website für Urlaubs-Suchanfragen bauen
Gäste suchen selten nach dem Namen einer Pension, sondern nach „Hotel mit Hund Salzkammergut“ oder „Pension Wanderurlaub Zillertal“. Eigene Seiten für Anlässe und Zielgruppen (Familien, Wanderer, Radfahrer, Seminargäste) mit echten Fotos, Entfernungen und Ausflugstipps bringen Besucher, die auf der Plattform gar nicht nach Ihnen gesucht hätten. Saisonale Seiten (Skiopening, Adventmarkt, Weinlese) rechtzeitig vor der Saison veröffentlichen.
Schritt 5: Stammgäste zurück auf die Website holen
Wer einmal da war, ist der wahrscheinlichste Direktbucher. Mit Einwilligung können Sie per Newsletter auf neue Saisonangebote hinweisen. Ein Hinweis beim Check-out („Beim nächsten Mal direkt buchen und Frühstück inklusive“) kostet nichts.
Schritt 6: Den Meldeprozess digital vorbereiten
Gäste müssen sich nach § 5 Meldegesetz innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft anmelden; dazu gehören Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Herkunftsland, Adresse und bei ausländischen Gästen Angaben zum Reisedokument, bestätigt mit Unterschrift. Das Gästeverzeichnis ist sieben Jahre aufzubewahren (§ 10 Abs. 2). Wer Gästen schon bei der Buchung anbietet, diese Daten vorab online einzugeben, verkürzt den Check-in. Wie Daten elektronisch ins Gästeverzeichnis gelangen dürfen, regelt eine Verordnung des Innenministers (§ 10 Abs. 1); klären Sie mit Ihrem Softwareanbieter, ob das System dem entspricht und wie die Unterschrift erfolgt.
Häufige Fragen
Darf mir eine Buchungsplattform verbieten, auf meiner Website billiger zu sein?
Nein. Nach § 7 Preisauszeichnungsgesetz sind Preisbindungs- und Bestpreisklauseln von Buchungsplattformbetreibern in Verträgen mit Gastgewerbetreibenden absolut nichtig. Andere Vertragsbestimmungen, etwa zu Sichtbarkeitsprogrammen, sind davon nicht automatisch erfasst; lesen Sie Ihren Vertrag genau.
Muss ich die Ortstaxe im Preis zeigen?
Sie können sie laut § 9 Abs. 6 Preisauszeichnungsgesetz gesondert ausweisen oder im Bruttopreis inkludieren. Der Gast sollte vor der Buchung den Gesamtbetrag kennen.
Lohnt sich eine Buchungsmaschine für eine Pension mit sechs Zimmern?
Meist ja, wenn sie mit dem Channel Manager verbunden ist. Rechnen Sie die monatliche Gebühr gegen die eingesparte Provision von wenigen zusätzlichen Direktbuchungen.
Was ist mit Gutscheinen?
Hotelgutscheine im eigenen Webshop sind ein guter Direktkanal, besonders vor Weihnachten. Die Einlösung sollte ins Buchungssystem integriert sein.
Möchten Sie wissen, wie viel Provision Ihre Website sparen könnte? Schicken Sie uns über die Anfrageseite ein paar Eckdaten zu Zimmern und Buchungskanälen.
Quellen
- https://www.oehv.at/recht-service/studien-kennzahlen/hotel-direktbuchungen-studie-2026/
- https://www.smartorder.ai/resources/blog/expedia-vs-booking-com-which-one-fits-your-hotel-better/
- https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/146/P7/NOR40278458
- https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/146/P9/NOR40278459
- https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/146/P13/NOR40132484
- https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/9/P5/NOR40247580
- https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/9/P10/NOR40189418