Website für Installateure und Elektriker in Österreich
Kurz gesagt: Eine Website für Installateure und Elektriker bringt Aufträge, wenn sie fünf Seiten gut macht: eine Notdienst-Seite, die nachts funktioniert, eine Einsatzgebiets-Seite mit Bezirken und Gemeinden, Leistungsseiten pro Auftragsart, ein Anfrageformular mit Foto-Upload und eine Karriere-Seite für Lehrlinge. Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik sowie Heizungstechnik sind reglementierte Gewerbe (§ 94 Gewerbeordnung); die Berechtigung gehört deshalb samt Kammer und Hinweis auf die Gewerbeordnung ins Impressum.
Die meisten Handwerksbetriebe haben nicht zu wenige, sondern die falschen Anfragen: vage E-Mails ohne Adresse, Anrufe aus Orten, die Sie nicht anfahren, Kunden, die Preise erwarten, die niemand halten kann. Eine gute Website filtert. Im Folgenden geht es Seite für Seite durch, was auf eine Handwerker-Website gehört.
Die Startseite: in fünf Sekunden klar
Wer auf der Startseite landet, will drei Dinge wissen: Was machen Sie, wo machen Sie es, und wie erreiche ich Sie? Also:
- Ein Satz zum Angebot, konkret: „Elektroinstallationen, Photovoltaik und Störungsbehebung im Bezirk Mödling und in Wien-Liesing.“
- Telefonnummer oben, antippbar auf dem Handy. Bei Handwerk wird viel öfter angerufen als geschrieben.
- Drei bis fünf Kacheln zu den Hauptleistungen, die auf die Leistungsseiten führen.
- Echte Fotos von Team, Fahrzeugen und Baustellen. Stockfotos von lächelnden Monteuren mit sauberem Werkzeugkoffer erkennt jeder.
Die Notdienst-Seite: eine eigene Seite, kein Satz im Footer
„Installateur Notdienst Baden“ oder „Elektriker Notdienst Wien 22“ sind Suchen mit hohem Druck. Wenn Sie Notdienst anbieten, verdient das eine eigene Seite mit:
- Wann der Notdienst erreichbar ist (rund um die Uhr, nur Wochenende, nur Bestandskunden?).
- Wofür: Rohrbruch, Heizungsausfall, Stromausfall im ganzen Haus. Und wofür nicht: der tropfende Wasserhahn am Sonntag.
- Was der Kunde sofort tun kann: Haupthahn schließen, Sicherung prüfen, FI-Schalter. Das ist hilfreich und zeigt Kompetenz.
- Wie abgerechnet wird. Hier hilft ein Blick ins Preisauszeichnungsgesetz, auch wenn es primär die Preisverzeichnisse im Betrieb regelt: Wegkosten sind dort getrennt als „Wegekosten“ auszuweisen (§ 11 Abs. 2 PrAG), eine Mindestarbeitszeit oder Mindestwegzeit ist ersichtlich zu machen (Abs. 3), Preise gegenüber Verbrauchern sind Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer (§ 9 Abs. 1). Wer diese Logik auch online übernimmt („Notdienstpauschale inkl. Anfahrt im Bezirk, danach pro angefangener halber Stunde“), vermeidet Streit an der Haustür.
Wenn Sie keinen Notdienst anbieten, sagen Sie das ebenso klar. Das erspart Ihnen Anrufe um zwei Uhr früh.
Die Einsatzgebiet-Seite: Bezirke und Gemeinden beim Namen nennen
Suchmaschinen und Kunden suchen nach Orten. Eine Seite „Unser Einsatzgebiet“ mit einer Liste der Wiener Bezirke oder der Gemeinden im Umkreis wirkt banal, ist aber eine der wirkungsvollsten Seiten auf einer Handwerker-Website. Zwei Regeln:
- Nur Orte nennen, die Sie wirklich anfahren. Eine Seite für jede Gemeinde in Niederösterreich mit kopiertem Text bringt nichts außer Anfragen, die Sie ablehnen müssen.
- Echte Unterschiede beschreiben. Wenn Sie in einem Ort häufig Altbauten mit alten Steigleitungen haben, schreiben Sie das. Das ist nützlich und einzigartig.
Leistungsseiten: eine Seite pro Auftragsart
Jede Leistung, mit der Sie Geld verdienen möchten, braucht eine eigene Seite: Badsanierung, Heizungstausch, Wärmepumpe, Photovoltaik, E-Ladestation, Zählerkasten, Smart Home. Aufbau, der funktioniert:
- Für wen ist das? (Einfamilienhaus, Altbauwohnung, Gewerbe)
- Wie läuft es ab, in welchen Schritten, ungefähr wie lange?
- Was muss der Kunde vorbereiten oder entscheiden?
- Fotos eigener Projekte mit kurzer Beschreibung.
Preise? Viele Betriebe scheuen Zahlen. Wenn Sie welche nennen, dann als Spanne mit Bedingungen und mit Datum. Wenn nicht, erklären Sie, wovon der Preis abhängt, und bieten einen Vor-Ort-Termin an.
Förderhinweise: richtig, datiert und verlinkt
Bei Heizungstausch, Wärmepumpe oder Photovoltaik fragen Kunden fast immer nach Förderungen. Das ist eine Chance und eine Falle zugleich, denn Programme ändern sich laufend. Ein Beispiel aus dem Stand dieser Woche: Laut der Umweltförderung des Bundes sind Registrierungen für die Neuauflage der Kesseltausch-Förderung 2026 in Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäusern ab 2. November 2026 möglich, und die Sanierungsoffensive nimmt Anträge wieder ab 4. Jänner 2027 entgegen. Wer im Sommer eine Förderseite geschrieben hat, war damit schon wieder veraltet.
Daraus folgt: Auf Ihrer Website keine Fördersummen fest eintippen, sondern kurz erklären, welche Programme es grundsätzlich gibt, mit Datum („Stand: November 2026“) und Link auf die offizielle Stelle, und anbieten, beim Antrag zu helfen, wenn Sie das tatsächlich tun.
Das Anfrageformular: mit Foto, ohne Romanfelder
Ein gutes Formular spart Ihnen die erste Besichtigung. Abfragen sollten Sie:
- Art des Anliegens (Auswahlfeld statt Freitext)
- Adresse oder zumindest Postleitzahl, damit Sie sofort sehen, ob es im Einsatzgebiet liegt
- Foto-Upload: Zählerkasten, Typenschild der Therme, Wasserfleck. Ein Foto ersetzt drei Rückfragen.
- Wunschzeitraum und Rückrufnummer
Nicht abfragen: alles, was Sie für die erste Antwort nicht brauchen. Weitere Punkte enthält die Usability-Checkliste für Formulare. Und klären Sie, wohin die Anfragen gehen. Ein Formular, dessen E-Mails im Spam-Ordner des Chefs landen, ist schlimmer als keines.
Die Karriere-Seite: Lehrlinge finden Sie online
Lehrlinge und Monteure suchen auf dem Handy. Eine Karriere-Seite mit Fotos aus dem Arbeitsalltag, klaren Angaben zu Lehrberufen, Arbeitszeiten, Firmenfahrzeug oder Werkzeug, und einer Bewerbung in zwei Minuten (Name, Telefon, optional Zeugnis) wirkt stärker als eine Anzeige mit „Wir suchen engagierte Mitarbeiter“. Auch die Eltern lesen mit: Wer betreut die Lehrlinge, wie läuft die Berufsschule?
Impressum und Gewerbeberechtigung
Elektrotechnik (§ 94 Z 16 GewO), Gas- und Sanitärtechnik (Z 25) und Heizungstechnik; Lüftungstechnik (Z 31) sind reglementierte Gewerbe. Nach § 5 Abs. 1 Z 6 E-Commerce-Gesetz gehören daher neben Name, Anschrift und E-Mail auch die Kammer, die Berufsbezeichnung samt Mitgliedstaat sowie ein Hinweis auf die Gewerbeordnung und den Zugang dazu auf die Website. Sichtbar gemachte Berechtigungen schaffen zudem Vertrauen. Dies ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Brauche ich für jede Gemeinde eine eigene Seite?
Nein. Eine gut gemachte Einsatzgebiets-Seite plus ein ordentlich gepflegtes Google-Unternehmensprofil reicht für die meisten Betriebe. Eigene Ortsseiten lohnen sich nur, wenn Sie dort wirklich etwas Eigenes zu sagen haben.
Soll ich Online-Terminbuchung anbieten?
Für Wartungen (Thermenservice, E-Check) ja, weil sie planbar sind. Für Reparaturen und Angebote ist ein Rückruf meist besser, weil Sie erst einschätzen müssen, was nötig ist.
Wie viele Bewertungen brauche ich auf der Website?
Es geht weniger um die Zahl als um Echtheit. Verlinken Sie auf Ihr Google-Profil, statt ausgewählte Zitate ohne Quelle zu zeigen, und beantworten Sie dort auch kritische Bewertungen sachlich.
Wenn Sie wissen möchten, wie so ein Anfrageformular mit Foto-Upload für Ihren Betrieb aussehen könnte, schreiben Sie mir kurz, welche Aufträge Sie mehr haben möchten.