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Website für Reinigungsfirmen und Hausbetreuung in Wien

Kurz gesagt: Wer in Wien eine Reinigungsfirma betreibt, sollte auf der Website genau das anbieten, was der eigene Gewerbeschein abdeckt. Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung ist ein reglementiertes Gewerbe (§ 94 Z 13 GewO). Die freie Hausbetreuung umfasst laut Bundeseinheitlicher Liste der freien Gewerbe nur einfache Reinigungstätigkeiten, etwa in Stiegenhäusern von Wohngebäuden; Büroreinigung und Fassadenreinigung sind ausdrücklich ausgenommen. Für den Winterdienst ist § 93 StVO die Grundlage: Liegenschaftseigentümer müssen Gehsteige von 6 bis 22 Uhr räumen und streuen, und viele geben das an Firmen weiter.

Erst klären: Was darf ich anbieten?

Viele Reinigungs-Websites werben mit „Büroreinigung, Fensterputzen, Fassadenpflege, Hausbetreuung“, obwohl der Betrieb nur ein Gewerbe für Hausbetreuung hat. Das ist ein Problem, nicht nur rechtlich, sondern auch bei Ausschreibungen, wo Hausverwaltungen den Gewerbeschein prüfen.

Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung ist in § 94 Z 13 Gewerbeordnung als reglementiertes Gewerbe gelistet. Wer es hat, darf grundsätzlich das volle Spektrum der gewerblichen Reinigung anbieten.

Hausbetreuung ist ein freies Gewerbe, beschrieben als „Hausbetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigkeiten“. Laut Anhang der Bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe (Stand September 2026) umfasst das unter anderem:

  • Reinigung von Stiegen, Gängen, Kellern, Waschküchen, Trockenräumen und Liften in Wohngebäuden, soweit die Verschmutzung aus der normalen Benützung kommt
  • Reinigung von Wohnungen nach Art des Haushalts, mit haushaltsüblichen Reinigern und Geräten
  • Fensterputzen vom Boden aus oder mit einfachen Steighilfen, ohne besondere Sicherheitsvorkehrungen
  • einfache Haustechnik-Kontrollen wie Glühbirnentausch oder Sichtkontrolle von Fluchtwegen und Spielplätzen

Ausdrücklich ausgenommen sind laut Liste Tätigkeiten, die dem Gebäudereinigerhandwerk vorbehalten sind, etwa Fassaden- und Büroreinigung. Die Wirtschaftskammer stellt dazu eine „Ampelkarte Hausbetreuung“ in 19 Sprachen bereit, die erlaubte, eingeschränkte und unzulässige Arbeiten zeigt; für Ihr Team ist das auch ein gutes Schulungsdokument.

Für die Website heißt das: Leistungsseiten nur für Leistungen, die Ihr Gewerbe deckt, und die Gewerbeberechtigung im Impressum nennen. Nach § 5 Abs. 1 Z 6 E-Commerce-Gesetz gehören bei reglementierten Gewerben Kammer, Berufsbezeichnung und Hinweis auf die Gewerbeordnung dazu.

Leistungsseiten, die Hausverwaltungen überzeugen

Für viele Wiener Reinigungsfirmen sind Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften die wichtigsten Kunden. Sie entscheiden anders als Private: Sie brauchen Nachweise, Verlässlichkeit und klare Abläufe.

Stiegenhausreinigung

  • Intervalle (wöchentlich, 14-tägig) und was pro Termin gemacht wird
  • wie die Reinigung dokumentiert wird, etwa per Checkliste oder Aushang
  • wer bei Beschwerden von Bewohnern Ansprechperson ist
  • Reaktionszeit bei außerordentlicher Verschmutzung

Büro- und Gewerbereinigung

Nur, wenn Sie das Gebäudereiniger-Gewerbe haben. Dann zählen:

  • Reinigung außerhalb der Bürozeiten
  • Schlüsselverwaltung und Zutritt, mit Haftung und Versicherung
  • Spezialleistungen wie Teppich-, Glas- oder Grundreinigung

Winterdienst

Die Winterdienst-Seite sollte vor dem ersten Schnee online sein, also spätestens im Oktober. Inhaltlich hilft ein sachlicher Absatz zur Rechtslage: Nach § 93 Abs. 1 StVO müssen Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet dafür sorgen, dass Gehsteige und Gehwege entlang der Liegenschaft, wenn sie nicht mehr als 3 m entfernt sind, zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert und bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Gibt es keinen Gehsteig, ist der Straßenrand in 1 m Breite zu räumen. Außerdem sind Schneewächten und Eisbildungen von Dächern zu entfernen (Abs. 2).

Was Kunden auf der Seite wissen wollen:

  • ab wann und wie oft geräumt wird
  • ob auch Dachlawinen und Eiszapfen übernommen werden, und mit welcher Ausrüstung
  • wie dokumentiert wird, etwa mit Zeitstempel, falls es zu einem Unfall kommt
  • Vertragslaufzeit für die Saison

Ob und wie die Haftung vertraglich auf Sie übergeht, sollte im Vertrag stehen und nicht auf der Website versprochen werden.

Private Haushalte

Wohnungsreinigung, Endreinigung nach Auszug, Fensterputzen. Hier zählen klare Pakete, Fotos echter Ergebnisse und ein einfacher Weg zum Termin. Für Wien hilft eine Liste der Bezirke, die Sie bedienen.

Die Recruiting-Seite: oft wichtiger als die Kundenseite

Viele Reinigungsfirmen finden leichter Kunden als Mitarbeitende. Eine eigene Jobseite verbessert das:

  • Klare Stellen mit Arbeitszeiten, etwa „Teilzeit, Montag bis Freitag 6 bis 9 Uhr, 3., 4. und 5. Bezirk“
  • Gehalt: Nach § 9 Abs. 2 Gleichbehandlungsgesetz ist in jeder Stellenausschreibung das kollektivvertragliche Mindestentgelt anzugeben und auf eine allfällige Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen. Die Ausschreibung muss außerdem geschlechtsneutral sein (§ 9 Abs. 1)
  • Mehrsprachig, wenn Ihr Team mehrsprachig ist
  • Bewerbung per Handy in zwei Minuten: Name, Telefonnummer, gewünschte Bezirke, Verfügbarkeit, keine Lebenslauf-Pflicht

Wie man ein solches Formular schlank hält, steht in der Usability-Checkliste für Formulare.

Vertrauen schaffen ohne Floskeln

„Zuverlässig, gründlich, preiswert“ steht auf fast jeder Reinigungs-Website und überzeugt deshalb niemanden. Besser:

  • Konkrete Referenzen mit Zustimmung des Kunden, etwa „Stiegenhausreinigung für 40 Wohnhäuser einer Hausverwaltung im 10. Bezirk“
  • Nachweise: Gewerbeschein, Betriebshaftpflicht, gegebenenfalls Zertifizierungen
  • Ansprechperson mit Foto und Telefonnummer
  • Eine ehrliche Antwortzeit auf Anfragen

Häufige Fragen

Darf ich mit Hausbetreuung auch Büros reinigen?

Laut Bundeseinheitlicher Liste der freien Gewerbe nein: Büroreinigung ist als Tätigkeit des Gebäudereinigerhandwerks ausdrücklich ausgenommen.

Muss ich Preise auf der Website angeben?

Für Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern verlangt das Preisauszeichnungsgesetz ein Preisverzeichnis im Geschäftslokal; online ist eine Preisangabe nicht vorgeschrieben. Für Private sind Richtpreise trotzdem hilfreich, für Hausverwaltungen ein Angebot nach Besichtigung.

Wie finden mich Hausverwaltungen?

Über Empfehlungen, Ausschreibungen und Google. Eine Seite speziell für Hausverwaltungen, mit Referenzen und Dokumentationsablauf, hilft bei allen drei Wegen.

Wenn Ihre Website mehr Aufträge und mehr Bewerbungen bringen soll, schreiben Sie mir über die Anfrageseite, welche Leistungen und Bezirke Sie abdecken.

Quellen

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