Direktlieferung vom Lieferanten: Was muss die Auftrags-App ohne eigenen Wareneingang abbilden?
Liefert ein Lieferant unmittelbar an Ihre Kundschaft, sollte Ihre Auftrags-App diesen Weg ausdrücklich abbilden. Verknüpfen Sie die Kundenposition mit dem zugehörigen Lieferantenvorgang und den Nachweisen zur Lieferung. Ein erfundener Eingang im eigenen Lager darf nicht nötig sein, nur damit der Auftrag als erledigt erscheint.
Hier geht es um Anforderungen an eine betriebliche Anwendung, nicht um eine Anleitung zum Aufbau eines Dropshipping-Geschäfts. Steuerliche Behandlung, vertragliche Lieferpflichten und Verbraucherrechte werden damit nicht geklärt.
Zuerst den Warenweg festhalten
Die Odoo-Dokumentation zu Dropshipping beschreibt den direkten Versand vom Lieferanten zum Kunden. Im dortigen Ablauf erzeugt ein entsprechender Verkaufsauftrag eine verknüpfte Angebotsanfrage beim Lieferanten. Nach deren Bestätigung entstehen eine Bestellung und ein verknüpfter Direktlieferungsbeleg. Dieser nennt den Lieferanten als Ausgangsort und den Kunden als Ziel.
Ein Beleg, der im System „Receipt“ heißt, beweist also nicht automatisch einen Eingang in Ihrem Gebäude. Lassen Sie sich Quelle, Ziel und fachliche Bedeutung zeigen, statt den Ablauf aus einer Schaltflächenbeschriftung abzuleiten.
Legen Sie für die betroffenen Auftragspositionen fest, ob aus eigenem Bestand oder direkt vom Lieferanten geliefert wird. Soll der Weg später wechseln, muss zunächst geklärt werden, was mit dem bereits begonnenen Lieferanten- oder Lagerauftrag passiert. Sonst können zwei Erfüllungswege gleichzeitig aktiv bleiben.
Eine vorbereitete Bestellung ist noch keine Versandbestätigung
Definieren Sie, welche Belege hinter einer Kundenaussage stehen. Eine vorbereitete Anfrage, eine übermittelte Bestellung, die Bestätigung des Lieferanten und eine tatsächliche Versandmeldung sind unterschiedliche Sachverhalte. „Unterwegs“ darf nicht bloß bedeuten, dass die App einen Einkaufsdatensatz angelegt hat.
Sinnvolle Angaben für Ihr Briefing sind Kundenposition, Lieferantenposition, vereinbarte Zieladresse, angefragte und bestätigte Menge, erwarteter Termin sowie Lieferreferenzen. Nehmen Sie nur auf, was Ihr Team wirklich benötigt. Ein unbestätigtes Datum sollte als Schätzung erkennbar bleiben.
Bestimmen Sie auch, woher die Informationen kommen. Eine Schnittstelle kann eine Sendungsnummer liefern, ohne den Empfang beim Kunden zu bestätigen. Mitarbeitende können eine Bestätigung außerhalb der App erhalten. In beiden Fällen braucht die Auskunft eine erkennbare Herkunft und einen zutreffenden Status.
Ungewissheit nicht durch eine zweite Bestellung verdecken
Ein hypothetischer Fehlerfall: Beim Übermitteln einer Lieferantenbestellung läuft die Verbindung in ein Zeitlimit. Vor dem erneuten Senden muss geklärt werden, ob die Bestellung bereits angekommen ist. Verlangen Sie einen sichtbaren Klärungszustand mit zuständiger Person und nächstem Schritt. Eine zweite Bestellung ist kein Ersatz für diese Prüfung.
Meldet der Lieferant eine Zustellung, die der Kunde bestreitet, bleiben beide Angaben für die Untersuchung erhalten. Die App sollte weder den Lieferantennachweis löschen noch die Kundenzufriedenheit stillschweigend behaupten. Wie ein Streitfall gelöst wird, braucht eine eigene fachliche Regel.
Kann der Lieferant nicht liefern, muss feststehen, wer den Weg ändern, einen anderen Anbieter wählen oder den Kunden kontaktieren darf. Die vollständige Behandlung von Teillieferungen ist ein anderes Thema. Hier steht im Mittelpunkt, welcher externe Beteiligte liefert und wie dessen Arbeit mit dem Kundenauftrag verbunden bleibt.
Was verändert sich im eigenen Lager?
Für diesen direkten Warenweg sollte die Abnahme zeigen, dass weder ein fiktiver eigener Wareneingang noch ein eigener Versand entsteht. Prüfen Sie dazu die Bestandsauswertung und nicht nur die Auftragsansicht.
Odoo belegt im genannten Beispiel eine Bewegung vom Lieferanten zum Kunden und die Bestätigung der gelieferten Menge. Daraus lässt sich nicht die vollständige Buchungslogik Ihrer individuellen App, Ihrer Buchhaltung oder einer Schnittstelle ableiten. Lassen Sie die finanzielle Behandlung gesondert bestätigen.
Ein Abnahmedurchlauf mit klaren Ergebnissen
Verwenden Sie fiktive Adressen und Geschäftspartner in den Akzeptanzkriterien:
- Eine Direktlieferungsposition lässt sich bis zur vorgesehenen Lieferantenanfrage verfolgen.
- Eine vorbereitete Anfrage behauptet weder Annahme noch Versand.
- Zieladresse und tatsächlich übermittelte Lieferantenangaben sind prüfbar.
- Versand und Kundenempfang haben getrennte Nachweise, soweit Ihr Ablauf beides verlangt.
- Der eigene Lagerbestand enthält keine erfundene physische Bewegung.
- Ein ungewisser Übermittlungsversuch wird vor einem Ersatzauftrag geklärt.
- Ein Wechsel des Lieferwegs lässt keine überholte Anweisung unbeachtet aktiv.
Für ein Gespräch über eine individuelle Auftragsanwendung genügt zunächst ein beschriebener Warenweg mit erfundenen Namen. Wer die Ware hält und wer sie versendet, ist die wichtigere Ausgangsfrage als die Farbe eines Erledigt-Status.
Häufige Fragen
Kann ein Auftrag eigene Lagerware und Direktlieferungen enthalten?
Das müssen Sie beauftragen und vorführen lassen. Der Lieferweg sowie die dazugehörigen Nachweise müssen pro Position erkennbar sein.
Beweist eine Sendungsnummer den Empfang?
Setzen Sie das nicht pauschal voraus. Vereinbaren Sie, welche Nachweise Ihr Ablauf akzeptiert und wie fehlende oder bestrittene Bestätigungen behandelt werden.
Soll die App automatisch beim Lieferanten bestellen?
Nur innerhalb einer ausdrücklich festgelegten Befugnis. Die automatische Anfrageerzeugung im Odoo-Beispiel belegt weder eine Lieferantenzusage noch die Eignung unbeaufsichtigter Einkäufe für Ihr Unternehmen.