Handwerker-Website: Pflichtangaben, Meistertitel, Anfragen
Kurz gesagt: Eine gute Handwerker-Website besteht aus wenigen, klar getrennten Seiten: Startseite mit Einsatzgebiet, je eine Seite pro Leistung, Referenzen, Anfrageformular, Karriere und ein vollständiges Impressum nach § 5 DDG. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks empfiehlt, die zuständige Handwerkskammer im Impressum zu nennen, auch wenn die Pflicht dazu rechtlich nicht abschließend geklärt ist. Mit „Meister“ dürfen Sie nach § 51 HwO nur werben, wenn die Meisterprüfung in genau diesem Handwerk bestanden ist.
Die meisten Handwerksbetriebe haben genug Arbeit. Die Website soll deshalb selten „mehr Aufträge“ bringen, sondern die richtigen: Aufträge im eigenen Umkreis, in den Gewerken, die sich lohnen, mit Angaben, die vor dem ersten Rückruf schon klar sind. Dazu kommen Bewerbungen, denn Fachkräfte und Azubis sind für viele Betriebe der eigentliche Engpass. Im Folgenden gehen wir die Website Seite für Seite durch.
Startseite: Wer, was, wo – in fünf Sekunden
Besucher kommen meist mit einem konkreten Problem: Heizung aus, Dach undicht, Bad soll neu. Auf der Startseite müssen deshalb drei Dinge sofort sichtbar sein:
- Gewerk und Schwerpunkt in einem Satz („Sanitär- und Heizungsbau, Schwerpunkt Wärmepumpen im Bestand“).
- Einsatzgebiet mit Orten oder Postleitzahlen. Das spart Ihnen Anfragen aus 80 Kilometern Entfernung und hilft Suchmaschinen, Sie lokal einzuordnen.
- Ein Kontaktweg, der auf dem Handy mit einem Daumen funktioniert: Telefonnummer als anklickbarer Link und ein Knopf zum Anfrageformular.
Ein Notdienst gehört nur dann auf die Startseite, wenn Sie ihn wirklich anbieten. Nennen Sie die Zeiten und, falls Zuschläge anfallen, dass es welche gibt.
Leistungsseiten: eine Seite pro Leistung
Eine Liste „Unsere Leistungen: Bad, Heizung, Solar, Wartung“ ist für Kunden und Google gleich wenig hilfreich. Besser ist je eine eigene Seite für jede Leistung, mit der Sie Geld verdienen wollen. Auf jede dieser Seiten gehören:
- Was genau gemacht wird und was nicht (z. B. „keine Fliesenarbeiten, die vergeben wir an einen Partnerbetrieb“).
- Der typische Ablauf vom Erstkontakt bis zur Abnahme.
- Welche Angaben Sie vorab brauchen: Fotos, Baujahr, Maße, Gerätetyp.
- Eine ehrliche Aussage zu Kosten. Wenn Sie keine Preise nennen wollen, erklären Sie, wovon der Preis abhängt und dass Sie ein schriftliches Angebot erstellen.
Diese Struktur ist auch die Grundlage dafür, bei Suchen wie „Badsanierung + Ort“ überhaupt auftauchen zu können.
Meisterbetrieb: womit Sie werben dürfen
„Meisterbetrieb“ ist im Handwerk ein starkes Vertrauenssignal. Rechtlich ist es eng geregelt: Nach § 51 Abs. 1 HwO darf die Bezeichnung „Meister/Meisterin“ in Verbindung mit einem zulassungspflichtigen Handwerk nur führen, wer für dieses Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat. Wer das trotzdem tut, handelt nach § 117 HwO ordnungswidrig; das Gesetz nennt dafür eine Geldbuße bis zu 5.000 Euro.
Für die Website heißt das praktisch:
- Schreiben Sie dazu, in welchem Handwerk der Meistertitel besteht, z. B. „Installateur- und Heizungsbauermeister“.
- Achten Sie darauf, dass der Titel nicht auf Leistungen „abfärbt“, für die er nicht gilt. Ein Elektrotechnikermeister, der auch Trockenbau anbietet, sollte den Meistertitel nicht über die Trockenbauseite setzen.
- Wer den Betrieb als Meisterbetrieb bezeichnet, sollte einen Meister im Betrieb haben. Scheidet er aus, gehört die Website auf die Liste der Dinge, die sofort angepasst werden.
- Nach § 51 Abs. 2 HwO darf ein Meister zusätzlich „Bachelor Professional in …“ führen. Für Kunden ist „Meister“ meist verständlicher; für Bewerber kann der Zusatz interessant sein.
Zertifikate, Innungsmitgliedschaft und Herstellerschulungen sind ebenfalls gute Vertrauenssignale, sofern sie aktuell sind. Abgelaufene Siegel sind schlechter als gar keine.
Referenzen: zeigen statt behaupten
Fotos echter Baustellen überzeugen mehr als Stockfotos lächelnder Monteure. Ein paar Regeln:
- Holen Sie das Einverständnis der Eigentümer ein, bevor Fotos aus Privatwohnungen online gehen, und achten Sie darauf, dass keine Hausnummern, Kennzeichen oder Personen erkennbar sind.
- Pro Projekt reichen drei Sätze: Ausgangslage, was gemacht wurde, Dauer.
- Vorher-Nachher-Paare funktionieren im Handwerk gut, solange beide Bilder echt sind und vom selben Projekt stammen.
Kundenbewertungen gehören eher auf das Google-Unternehmensprofil als auf die eigene Seite, weil sie dort für Dritte nachprüfbar sind. Bitten Sie zufriedene Kunden nach der Abnahme aktiv darum, am besten mit einem direkten Link.
Anfrageformular: die Fragen stellen, die Sie sonst am Telefon stellen
Das Formular entscheidet, ob eine Anfrage brauchbar ist. Statt „Name, E-Mail, Nachricht“ lohnen sich wenige gezielte Felder:
- Art der Leistung (Auswahlliste, passend zu den Leistungsseiten).
- Postleitzahl des Einsatzorts.
- Gewünschter Zeitraum.
- Fotos hochladen (optional, aber oft der größte Zeitgewinn).
- Rückrufnummer und bevorzugte Erreichbarkeit.
Fragen Sie nur ab, was Sie wirklich brauchen. Wer tagsüber auf der Baustelle steht und Anrufe verpasst, findet im Beitrag zum KI-Telefonassistenten für Handwerksbetriebe eine Ergänzung zum Formular. Jedes Pflichtfeld zu viel kostet Anfragen, und Datensparsamkeit ist auch datenschutzrechtlich der richtige Weg. Das Formular gehört in die Datenschutzerklärung, und die Übertragung muss verschlüsselt laufen.
Karriere- und Azubi-Seite
Für viele Betriebe ist das die wichtigste Seite der ganzen Website. Was Bewerber im Handwerk wissen wollen, ist erstaunlich konkret: Arbeitszeiten, ob es einen Firmenwagen gibt, wie weit die Baustellen entfernt sind, wer die Ausbildung betreut, wie es nach der Ausbildung weitergeht. Schreiben Sie das auf.
Und machen Sie die Bewerbung leicht. Eine Kurzbewerbung mit Name, Telefonnummer und „Was interessiert dich?“ reicht als erster Schritt. Lebenslauf und Zeugnisse können später kommen. Was Stellenanzeigen auf der eigenen Website rechtlich beachten müssen, behandelt der Beitrag zur rechtssicheren Karriereseite. Wer Schülerinnen und Schüler ansprechen will, sollte den Ton der Seite darauf abstimmen und Praktika ausdrücklich anbieten.
Impressum: was im Handwerk dazugehört
Rechtsgrundlage ist § 5 DDG (bis Mai 2024 § 5 TMG). Allgemeine Pflichtangaben wie Name, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsberechtigte, E-Mail und Registereintrag gelten für alle Betriebe. Für das Handwerk kommen nach den Hinweisen der Handwerkskammern einige Besonderheiten dazu:
| Angabe | Wann | Hinweis laut Handwerkskammern |
|---|---|---|
| Zuständige Handwerkskammer | Empfohlen, vor allem für zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A HwO) | Ob die Eintragung in die Handwerksrolle eine „behördliche Zulassung“ ist, ist umstritten; der ZDH empfiehlt die Angabe |
| Aufsichtsbehörde | Bei zulassungspflichtiger Tätigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG | Laut HWK Düsseldorf und HWK Leipzig im Handwerk nur bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und Büchsenmacher |
| Kammer, Berufsbezeichnung, Staat, Berufsrecht | Gesundheitshandwerke (Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher, Zahntechniker) | Berufsrechtliche Regelung ist die Handwerksordnung |
| USt-IdNr. oder Wirtschafts-Identifikationsnummer | Wenn vorhanden | Die HWK Düsseldorf weist darauf hin, dass die W-IdNr. seit Ende 2024 automatisch vergeben wird |
| Handelsregister und Nummer | Bei Eintragung (z. B. GmbH, e. K.) | Die Handwerksrolle ist kein Register im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG |
Ergänzend verlangt § 36 VSBG von Betrieben mit Website eine Aussage, ob sie an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen. Ausgenommen ist, wer am 31. Dezember des Vorjahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat.
Dieser Abschnitt ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Ihre Handwerkskammer berät Mitgliedsbetriebe in der Regel kostenlos zu genau diesen Fragen.
Was nach dem Livegang zählt
Eine Handwerker-Website ist nach dem Start nicht fertig. Drei Routinen reichen:
- Monatlich: ein, zwei neue Referenzfotos hochladen.
- Bei jeder Änderung: Leistungen, Öffnungszeiten, Notdienst und Ansprechpartner aktualisieren, auf der Website und im Google-Profil gleichzeitig.
- Jährlich: Impressum, Datenschutzerklärung und Zertifikate prüfen.
Häufige Fragen
Muss ich die Handwerksrolle-Nummer im Impressum angeben?
Eine Pflicht dazu lässt sich aus § 5 DDG nicht eindeutig ableiten, denn die Handwerksrolle zählt nicht zu den dort genannten Registern. Viele Betriebe nennen sie trotzdem zusammen mit der Handwerkskammer; das schadet nicht und schafft Vertrauen.
Darf ich mit „Meisterbetrieb“ werben, wenn der Meister angestellt ist?
Entscheidend ist, dass der Meistertitel tatsächlich im Betrieb vorhanden ist und zum beworbenen Handwerk passt. Klären Sie die konkrete Formulierung im Zweifel mit Ihrer Handwerkskammer, besonders wenn der Meister nicht der Inhaber ist.
Soll ich Preise auf die Website schreiben?
Für Standardleistungen wie Wartung, Anfahrt oder Stundensätze kann das viele Rückfragen sparen. Wenn Sie Preise nennen, müssen sie gegenüber Verbrauchern als Gesamtpreise angegeben werden, also inklusive Umsatzsteuer (§ 3 und § 2 Nr. 3 PAngV). Für individuelle Aufträge reicht die Erklärung, wovon der Preis abhängt.
Brauche ich zusätzlich Social-Media-Profile?
Für die Bewerbersuche oft ja, für Kundenanfragen meist weniger als ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil. Wichtig: Auch geschäftliche Profile in sozialen Medien brauchen ein erreichbares Impressum, worauf die HWK Düsseldorf ausdrücklich hinweist.
Wenn Sie Ihre Leistungsseiten und das Anfrageformular nicht selbst aufbauen möchten, beschreiben Sie mir Ihren Betrieb kurz über die Anfrageseite.
Quellen
- https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/__5.html
- https://www.hwk-duesseldorf.de/artikel/impressumspflicht-31,0,1113.html
- https://www.hwk-leipzig.de/artikel/informationspflichten-bei-internetpraesentationen-3,0,232.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__51.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__117.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/vsbg/__36.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/__3.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/__2.html