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Website für Handwerksbetriebe: Aufträge und Lernende gewinnen

Kurz gesagt: Die Website eines Schweizer Handwerksbetriebs hat heute zwei Zielgruppen: Kundinnen, die eine Offerte wollen, und Jugendliche, die eine Schnupperlehre oder Lehrstelle suchen. Beide brauchen einen eigenen, klaren Weg: für Kunden Einsatzgebiet, Referenzen und ein einfaches Anfrageformular, für Jugendliche eine Seite «Lehre bei uns» mit Schnupper-Anmeldung. Ergänzend melden Sie offene Lehrstellen dem Kanton für den offiziellen Lehrstellennachweis (LENA) auf berufsberatung.ch.

Warum zwei Ziele auf eine Website gehören

Viele Betriebe denken bei der Website nur an Aufträge. Doch wer eine Lehrstelle anbietet, wird von Jugendlichen und Eltern genauso gegoogelt wie von Bauherren. Laut berufsberatung.ch können Jugendliche einen Betrieb für eine Schnupperlehre «telefonisch, per E-Mail oder über die Webseite» kontaktieren. Wenn die Website dafür keinen Weg anbietet, bleibt das Telefon, und das klingelt mitten auf der Baustelle.

Gleichzeitig gilt: Die beiden Zielgruppen lesen anders. Eine Hausverwaltung will schnell wissen, ob Sie in ihrer Region arbeiten und wie sie eine Offerte bekommt. Ein 14-Jähriger will wissen, wie der Alltag in Ihrem Betrieb aussieht. Eine gute Website trennt diese Wege früh.

Ziel 1: Aufträge gewinnen

Startseite: in fünf Sekunden klar

Oben auf der Startseite stehen drei Dinge: was Sie machen (Sanitär, Elektro, Schreinerei …), wo Sie arbeiten und wie man Sie erreicht. Zwei Buttons genügen: «Offerte anfragen» und «Lehre bei uns».

Einsatzgebiet konkret nennen

«Region Bern und Umgebung» ist vage. Besser: eine Liste der Gemeinden oder Bezirke, in denen Sie regelmässig arbeiten, und ein Satz, wie Sie mit Anfragen ausserhalb umgehen. Das hilft Kundinnen und spart Ihnen Anfragen, die Sie ohnehin ablehnen. Wie Sie dazu die Einträge auf Google und in Schweizer Verzeichnissen abstimmen, beschreibt der Beitrag zu lokalem SEO in der Schweiz.

Referenzen mit Fotos, aber mit Rechten

Vorher-nachher-Bilder einer Badsanierung überzeugen mehr als jeder Text. Drei Punkte sind zu klären:

  • Urheberrecht: In der Schweiz gelten fotografische Wiedergaben als Werke, «auch wenn sie keinen individuellen Charakter haben» (Art. 2 Abs. 3bis URG). Fotos eines Mitarbeiters gehören nicht automatisch dem Betrieb, Fotos eines Profifotografen oder Lieferanten schon gar nicht. Klären Sie die Nutzungsrechte schriftlich.
  • Kundinnen und Kunden: Ein Foto aus einer privaten Wohnung zeigt mehr, als man denkt: Hausnummer, Familienfotos, Wertsachen. Holen Sie das Einverständnis ein und verzichten Sie auf Ortsangaben, die das Objekt identifizierbar machen.
  • Mitarbeitende und Lernende: Wer erkennbar auf Bildern zu sehen ist, sollte gefragt werden. Bei Lernenden unter 18 Jahren beziehen Sie die Eltern ein.

Offertanfrage einfach machen

Ein gutes Anfrageformular fragt nur, was Sie für eine erste Einschätzung wirklich brauchen:

  • Art der Arbeit (Auswahl)
  • Ort (PLZ genügt)
  • gewünschter Zeitraum
  • kurze Beschreibung
  • Fotos hochladen (optional, aber Gold wert)
  • Kontakt: Name, Telefon oder E-Mail

Schreiben Sie dazu, bis wann Sie sich melden, und halten Sie das ein. Die Informationspflicht nach Art. 19 DSG gilt auch für dieses Formular: Wer Personendaten erhebt, informiert über Zweck und Empfänger.

Ziel 2: Lernende gewinnen

Eine eigene Seite «Lehre bei uns»

Diese Seite spricht Jugendliche direkt an, in ihrer Sprache und ohne Fachjargon. Was hineingehört:

  • Welche Lehren Sie anbieten, mit EFZ oder EBA und Dauer.
  • Wie ein Tag aussieht, am besten erzählt von einer aktuellen oder ehemaligen lernenden Person (mit deren Einverständnis).
  • Was Sie erwarten und was nicht. Wenn Ihnen Zuverlässigkeit wichtiger ist als Noten, sagen Sie das.
  • Ansprechperson mit Namen und Foto. Jugendliche rufen eher an, wenn sie wissen, wer abnimmt.
  • Ablauf: Schnupperlehre, Bewerbung, Lehrvertrag.

Schnupper-Anmeldung online

berufsberatung.ch nennt die Eckpunkte, die Jugendliche kennen: mindestens 13 Jahre alt, grundsätzlich unbezahlt, maximal 10 Tage, während der Schulferien oder mit Zustimmung der Schule. Ein kurzes Formular erleichtert beiden Seiten den Start:

  • Name, Alter, Schule und Klasse
  • gewünschter Beruf
  • mögliche Zeiträume
  • Kontakt der Eltern (bei Minderjährigen sinnvoll)
  • Feld für eine kurze Motivation, freiwillig

Bestätigen Sie den Eingang automatisch und nennen Sie, wann Sie sich melden. berufsberatung.ch rät Jugendlichen, nach einer Zusage zu fragen, wann und wo sie am ersten Tag sein sollen, bei wem sie sich melden und welche Kleidung nötig ist. Beantworten Sie diese Fragen gleich auf der Website, etwa als kurze Liste «Dein erster Schnuppertag».

Lehrstelle im LENA melden

Der Lehrstellennachweis (LENA) ist das offizielle Verzeichnis offener Lehrstellen. Die Kantone veröffentlichen darin die Adressen von Lehrbetrieben mit offenen Lehrstellen; einsehbar ist es auf berufsberatung.ch. Die Meldung ist laut berufsbildung.ch freiwillig. Erfasst werden die Stellen je nach Kanton durch die Berufsberatung oder das Berufsbildungsamt; im Kanton Bern etwa über ein Lehrbetriebsportal.

Zum Zeitpunkt: Im Kanton Bern werden offene Lehrstellen für das Folgejahr laut Bildungsdirektion Mitte August aufgeschaltet, Lehrverträge ab September genehmigt. Andere Kantone können anders vorgehen. Halten Sie Ihre Website im gleichen Rhythmus aktuell. Eine Seite, die im Frühling noch «Lehrstelle 2025 offen» zeigt, wirkt nicht einladend.

Was beide Ziele verbindet

  • Echte Bilder aus Ihrem Betrieb statt Stockfotos. Das wirkt auf Kunden wie auf Jugendliche.
  • Mobil zuerst. Jugendliche öffnen Ihre Seite fast immer auf dem Handy, Kunden häufig auch, oft direkt von der Baustelle des Nachbarn.
  • Schnelle Antworten. Ob Offerte oder Schnupperanfrage: Wer innert ein bis zwei Arbeitstagen antwortet, hebt sich ab.

Häufige Fragen

Muss ich meine Lehrstelle im LENA melden?

Nein, die Meldung an den Kanton ist freiwillig. Sie erhöht aber die Sichtbarkeit, weil Jugendliche auf berufsberatung.ch gezielt nach offenen Lehrstellen suchen.

Darf ich Fotos von Lernenden auf der Website zeigen?

Mit deren Einverständnis, bei Minderjährigen am besten auch mit dem der Eltern. Halten Sie die Zustimmung schriftlich fest und entfernen Sie Bilder, wenn jemand das wünscht.

Brauche ich zwei Websites?

Nein. Eine Website mit zwei klar getrennten Bereichen reicht. Wichtig ist, dass die Startseite beide Wege sofort zeigt.

Möchten Sie Offertanfragen und Schnupper-Anmeldungen über dieselbe Website sauber trennen? Ich freue mich über ein paar Zeilen zu Ihrem Betrieb über die Anfrageseite.

Quellen

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