Website für ambulante Pflegedienste: Angehörige und Personal
Kurz gesagt: Die Website eines ambulanten Pflegedienstes muss zwei sehr unterschiedliche Besucher bedienen: Angehörige, die schnell wissen wollen, ob Sie in ihrem Ort pflegen, was die Pflegekasse übernimmt und wie es losgeht, und Pflegekräfte, die konkrete Arbeitsbedingungen sehen und sich in zwei Minuten bewerben wollen. Trennen Sie beide Wege ab der Startseite. Und fragen Sie im Kontaktformular keine Diagnosen ab: Gesundheitsdaten sind nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt.
Viele Pflegedienst-Websites sind über Jahre gewachsen: eine Leistungsliste, ein Teamfoto, eine Stellenanzeige als PDF. Das Ergebnis ist eine Seite, die weder Angehörige noch Bewerber richtig abholt. Der folgende Aufbau ordnet die Inhalte nach den beiden Zielgruppen.
Die Startseite als Weiche
Auf der Startseite braucht es nur wenige Elemente:
- Ein Satz, wer Sie sind und wo Sie pflegen, zum Beispiel „Ambulante Pflege in Musterstadt und den Ortsteilen A, B und C“.
- Zwei deutlich getrennte Einstiege: „Pflege anfragen“ und „Bei uns arbeiten“.
- Telefonnummer mit Erreichbarkeitszeiten, anklickbar auf dem Handy.
Alles andere kann eine Ebene tiefer liegen. Wer im Krankenhausflur nach einem Pflegedienst für die Mutter sucht, liest keine Unternehmensgeschichte.
Zielgruppe 1: Angehörige und Pflegebedürftige
Das Einzugsgebiet zuerst
Die häufigste Frage ist nicht „Was kostet das?“, sondern „Kommen Sie zu uns?“. Eine Liste der Orte oder Postleitzahlen, die Sie anfahren, spart beiden Seiten Telefonate. Wenn Ihre Kapazität schwankt, schreiben Sie das offen und nennen Sie einen Stand („Neuaufnahmen in Musterstadt-Nord derzeit möglich, Stand: November 2026“) und halten Sie ihn aktuell.
Leistungen in Alltagssprache
Angehörige kennen die Begriffe aus dem Sozialrecht meist nicht. Erklären Sie Ihre Leistungen so, wie Familien sie erleben, und nennen Sie die Fachbegriffe in Klammern:
| Was Familien fragen | Was dahintersteht | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| „Hilft jemand beim Waschen und Anziehen?“ | Körperbezogene Pflegemaßnahmen als Pflegesachleistung, ab Pflegegrad 2 | § 36 SGB XI |
| „Kann jemand die Medikamente geben oder den Verband wechseln?“ | Häusliche Krankenpflege, ärztlich verordnet, von der Krankenkasse bezahlt | § 37 SGB V |
| „Wir pflegen selbst, brauchen aber ab und zu Unterstützung.“ | Entlastungsleistungen, finanzierbar über den Entlastungsbetrag | § 45b SGB XI |
| „Die Pflegekasse verlangt einen Beratungsbesuch.“ | Beratung in der eigenen Häuslichkeit für Pflegegeldbezieher | § 37 Abs. 3 SGB XI |
| „Wer kümmert sich, wenn wir in den Urlaub fahren?“ | Verhinderungspflege, falls Sie sie anbieten | § 39 SGB XI |
Ein Hinweis zu Beträgen: Die Leistungsbeträge werden regelmäßig angepasst, zuletzt zum 1. Januar 2025. Die Fassung von § 45b SGB XI nennt aktuell einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Wer Beträge auf der Website nennt, sollte sie mit Stand-Datum versehen und bei jeder Anpassung aktualisieren, oder auf die Pflegekasse bzw. Pflegeberatung verweisen. Veraltete Zahlen auf einer Pflege-Website führen zu Enttäuschungen und unnötigen Diskussionen.
Wie es losgeht
Beschreiben Sie den Ablauf in wenigen Schritten: Anruf oder Anfrage, Erstgespräch zu Hause, Klärung mit der Pflegekasse oder Krankenkasse, Vertrag, erster Einsatz. Nennen Sie, welche Unterlagen hilfreich sind, zum Beispiel der Bescheid über den Pflegegrad oder die ärztliche Verordnung.
Vertrauen ohne Floskeln
„Mit Herz und Kompetenz“ steht auf fast jeder Pflege-Website. Überzeugender sind Fakten: Wie heißt die Pflegedienstleitung? Wie werden Touren geplant, damit möglichst dieselben Pflegekräfte kommen? Wie erreicht man nachts oder am Wochenende jemanden? Was passiert, wenn eine Pflegekraft krank wird?
Zielgruppe 2: Pflegekräfte und Bewerber
Für viele Pflegedienste begrenzt nicht die Nachfrage das Wachstum, sondern das Personal. Die Karriereseite ist deshalb mindestens so wichtig wie die Leistungsseite.
Was auf die Karriereseite gehört
- Konkrete Arbeitsbedingungen: Tourlängen, Dienstzeiten, wie Wochenenden verteilt werden, Dienstwagen oder Kilometergeld, Diensthandy, digitale Tourenplanung.
- Vergütung: Wenn Sie nach Tarif oder einem festen Entgeltschema bezahlen, nennen Sie es. Wer ganz schweigt, wird oft mit der Konkurrenz verglichen, die konkreter ist.
- Wer im Team arbeitet: Pflegedienstleitung, Ansprechpartner für Bewerber, ein paar echte Fotos, sofern die Mitarbeiter einverstanden sind.
- Einstiegswege: Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte, Auszubildende, Wiedereinsteigerinnen, Teilzeit. Für jede Gruppe ein Absatz.
Kurzbewerbung statt Unterlagenstapel
Viele Pflegekräfte suchen auf dem Handy, oft nach dem Dienst. Ein Formular mit Lebenslauf-Upload, Anschreiben und Zeugnissen schreckt ab. Eine Kurzbewerbung reicht für den ersten Schritt:
- Name
- Telefonnummer
- Qualifikation (Auswahl)
- Gewünschter Umfang (Vollzeit, Teilzeit, Minijob)
- Ab wann verfügbar
- Optional: Nachricht
Danach folgt ein Rückruf. Was bei Stellenanzeigen und Bewerberdaten auf der eigenen Website rechtlich gilt, beschreibt der Beitrag zur rechtssicheren Karriereseite. Wichtig ist, dass dieser schnell kommt. Eine Bewerbung, auf die eine Woche lang niemand reagiert, ist meist verloren.
Datenschutz im Anfrageformular
Ein Pflegedienst bekommt über die Website schnell sensible Informationen. Schreibt jemand „Meine Mutter hat Demenz und Pflegegrad 3“, sind das Gesundheitsdaten, also eine besondere Kategorie personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Für die Website heißt das:
- Fragen Sie nichts ab, was Sie für den ersten Kontakt nicht brauchen. Für einen Rückruf reichen Name, Telefonnummer, Ort und die Frage, ob es um Pflege, Krankenpflege oder Entlastung geht. Ein Freitextfeld „Was sollen wir vorab wissen?“ ist in Ordnung, aber keine Pflichtangabe zu Diagnosen.
- Verschlüsselte Übertragung ist Pflicht, und die Formulardaten sollten nicht unverschlüsselt in ein allgemeines Postfach laufen, auf das viele Personen Zugriff haben.
- Datenschutzhinweis direkt am Formular, mit einem Link zur Datenschutzerklärung, die den Umgang mit Anfragen beschreibt.
- Löschfristen: Anfragen, aus denen kein Pflegevertrag wird, sollten nicht unbegrenzt gespeichert werden. Gleiches gilt für Bewerbungen ohne Einstellung.
Dieser Abschnitt ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Pflege der Website im Alltag
Eine Pflegedienst-Website veraltet schnell: Ansprechpartner wechseln, Touren ändern sich, Stellen werden besetzt. Legen Sie fest, wer die Website verantwortet, und prüfen Sie einmal im Monat drei Dinge: offene Stellen, Aufnahmestatus und Telefonnummern.
Häufige Fragen
Sollen wir Preise für Pflegeleistungen auf der Website nennen?
Die Abrechnung läuft überwiegend über die Pflegekasse oder Krankenkasse, und welche Eigenanteile anfallen, hängt vom Einzelfall ab. Sinnvoller ist eine verständliche Erklärung, wer was bezahlt, und das Angebot, im Erstgespräch eine Kostenaufstellung zu erstellen.
Brauchen wir eine eigene Website für die Personalsuche?
Meist nicht. Eine gut gemachte Karriereseite auf der bestehenden Domain reicht und stärkt den Namen des Dienstes. Eine eigene Domain lohnt sich eher, wenn Sie mehrere Standorte oder eine Pflegeschule betreiben.
Dürfen wir Fotos von Pflegebedürftigen zeigen?
Nur mit ausdrücklicher Einwilligung, und selbst dann ist Zurückhaltung angebracht. Bilder von Pflegekräften bei der Arbeit, ohne erkennbare Patienten, sind die bessere Wahl.
Lohnt sich ein Chat auf der Website?
Für Angehörige ist ein schneller Rückruf oft wertvoller als ein Chat. Ein Chat kann für Bewerber sinnvoll sein, sofern jemand zeitnah antwortet und keine Gesundheitsdaten über ein ungeeignetes Tool laufen.
Wenn Sie Ihre Pflegedienst-Website neu ordnen möchten, erzählen Sie mir gern über die Anfrageseite, wo es heute hakt.