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Website und Onlineshop für Weingüter und Heurige

Kurz gesagt: Die Website eines Weinguts oder Heurigen muss vor allem eine Frage beantworten: „Wann habt ihr offen?“ Ein aktueller Ausg'steckt-Kalender bringt mehr Besuche als jede Bildergalerie. Wer Wein online verkauft, braucht eine Altersabfrage, denn der Jugendschutz verbietet in allen Bundesländern Alkohol unter 16 und gebrannten Alkohol unter 18 Jahren. In Österreich fällt auf Wein und Schaumwein keine Verbrauchsteuer an; beim Versand an Privatkunden in andere EU-Staaten gelten aber die Verbrauchsteuer- und Umsatzsteuerregeln des Bestimmungslandes.

Weingüter leben im Jahresrhythmus, und die Website sollte das auch tun. Statt einer Liste von Funktionen folgt dieser Beitrag dem Weinjahr: Was ist wann auf der Website zu tun? Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Jänner und Februar: das Fundament legen

Die ruhigen Wintermonate sind die beste Zeit für die Website selbst.

Struktur prüfen. Die wichtigsten Seiten eines Weinguts:

  • Ausg'steckt / Öffnungszeiten mit den Terminen des ganzen Jahres
  • Weine mit einer Seite pro Wein
  • Shop oder Bestellmöglichkeit
  • Über uns: Familie, Lagen, Arbeitsweise
  • Anfahrt, inklusive Öffi-Verbindung und Hinweis zum Heimweg, denn nach dem Heurigen fährt niemand mehr selbst

Weinseiten anlegen. Jeder Wein bekommt eine eigene Seite mit Sorte, Lage oder Herkunft, Jahrgang, Alkoholgehalt, Restzucker, Speiseempfehlung und Preis. Die Angaben sollten mit dem Etikett übereinstimmen. Wer nach „Grüner Veltliner Kamptal ab Hof“ sucht, landet so direkt beim richtigen Wein.

Fotos planen. Echte Bilder vom Keller, den Weingärten und der Familie wirken stärker als Stockfotos. Planen Sie die Fotos nach Jahreszeiten: Austrieb, Lese, Heurigengarten.

März bis Mai: Jungwein und erste Ausg'steckt-Termine

Mit dem neuen Jahrgang beginnt die Hauptsaison der Website.

Den Ausg'steckt-Kalender aktuell halten. Das ist die meistbesuchte Seite jeder Heurigen-Website. Wichtig:

  • Termine als Text, nicht als Bild oder PDF, damit Suchmaschinen und Handys sie lesen können
  • Öffnungszeiten pro Tag, Ruhetage, Sonderöffnungen
  • ein klarer Hinweis, wenn sich etwas kurzfristig ändert
  • dieselben Termine im Google-Unternehmensprofil

Neue Jahrgänge nachtragen. Alte Jahrgänge nicht löschen, sondern als „ausverkauft“ markieren. Die Seiten haben oft schon Besucher und Links.

Newsletter. Ein kurzer Hinweis „Wir sind ausg'steckt ab …“ an Stammgäste, die zugestimmt haben, füllt die ersten Tage.

Juni bis August: Shop und Versand im Griff

Der Sommer ist eine gute Zeit, den Onlineshop zu prüfen, bevor im Herbst die Bestellungen kommen.

Altersabfrage

Jugendschutz ist in Österreich Landessache, die Bundesländer haben ihre Regeln zu Alkohol aber 2019 angeglichen. Laut oesterreich.gv.at sind unter 16 Jahren Erwerb, Besitz und Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit verboten, unter 18 Jahren auch von Getränken mit gebranntem Alkohol. Für Weingüter, die auch Brände oder Liköre verkaufen, gilt also die strengere Grenze.

Für den Shop heißt das praktisch:

  • eine Bestätigung des Alters beim Bestellen
  • bei Versand ein Hinweis an den Zusteller, nur an Erwachsene zu übergeben, sofern Ihr Paketdienst das anbietet
  • Brände und Liköre im Shop klar von Wein unterschieden

Versand innerhalb Österreichs

Laut Unternehmensserviceportal fallen in Österreich auf Wein und Schaumwein keine Verbrauchsteuern an, und für Beförderungen im freien Verkehr innerhalb des Steuergebiets sieht das österreichische Verbrauchsteuerrecht keine Verpflichtungen vor. Für den Versand innerhalb Österreichs bleiben vor allem praktische Fragen: Bruchsichere Verpackung, Versandkosten pro Karton, Lieferzeit.

Versand in andere EU-Länder

Hier wird es aufwendiger. Laut Unternehmensserviceportal gilt der gewerbliche Versand bereits versteuerter verbrauchsteuerpflichtiger Waren an Privatpersonen in einem anderen EU-Staat als Versandhandel. Die Versendung ins Ausland ist dem Zollamt vorweg schriftlich anzuzeigen, und im Bestimmungsland können Verbrauchsteuern anfallen, je nachdem, ob dieses Land auf Wein eine Steuer erhebt. Bei der Umsatzsteuer gelten Versandhandelsumsätze seit 1. Juli 2021 grundsätzlich im Bestimmungsland als steuerbar; die Vereinfachung für Kleinstunternehmen bis 10.000 Euro gilt laut USP ausdrücklich nicht für verbrauchsteuerpflichtige Waren.

Für die Website bedeutet das: Liefern Sie ins EU-Ausland nur in Länder, deren Abwicklung Sie mit Ihrer Steuerberatung geklärt haben, und stellen Sie den Shop so ein, dass andere Länder gar nicht wählbar sind.

September und Oktober: Lese und Herbstgeschäft

Lese-Updates. Kurze Berichte und Fotos von der Lese zeigen, was hinter dem Wein steckt, und geben Stammgästen einen Grund, wiederzukommen.

Sturm und Heuriger. Sturmzeit und Herbst-Ausg'steckt gehören prominent auf die Startseite.

Veranstaltungen. Kellergassenfeste, Weinwanderungen, Verkostungen bekommen eigene Seiten mit Datum, Preis und Anmeldung. Wer Plätze begrenzt, braucht eine Anmeldung mit Bestätigung statt einer E-Mail-Adresse.

November und Dezember: Geschenke verkaufen

Vor Weihnachten sind Weinpakete und Gutscheine das stärkste Geschäft vieler Ab-Hof-Shops.

  • Geschenkpakete mit fixem Inhalt und Preis, inklusive Karton
  • Gutscheine für Heurigenbesuch oder Wein, sofort als PDF
  • Firmenbestellungen: eine eigene Seite mit Mengenstaffel und Anfrageformular
  • Bestellschluss für Lieferung vor Weihnachten klar angeben

Für die Shop-Kosten und die laufenden Gebühren gibt es einen eigenen Beitrag zu Onlineshop-Kosten in Wien.

Häufige Fragen

Reicht eine Facebook-Seite für den Heurigen?

Als Ergänzung ja, als einzige Präsenz nein. Viele Gäste suchen über Google oder Karten-Apps nach „Heuriger heute offen“, und dort helfen eine eigene Website und ein gepflegtes Unternehmensprofil mehr.

Wie oft sollte ich den Ausg'steckt-Kalender pflegen?

Immer dann, wenn sich etwas ändert, und mindestens zu Saisonbeginn für das ganze Jahr. Ein Kalender, der noch die Termine vom Vorjahr zeigt, kostet Vertrauen; ein Bearbeitungsweg, den die Familie selbst am Handy bedienen kann, verhindert das.

Kann ich Wein auch in die Schweiz verschicken?

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied; dort gelten Zollregeln. Klären Sie das vorab, bevor Sie das Land im Shop freischalten.

Wenn Ihr Ausg'steckt-Kalender und Ihr Shop endlich zusammenpassen sollen, schreiben Sie mir über die Anfrageseite, wann bei Ihnen Saison ist.

Quellen

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